Archiv

Die Gespenster – Vierter Teil – 41. Erzählung

Die Gespenster
Kurze Erzählungen aus dem Reich der Wahrheit von Samuel Christoph Wagener
Allen guten Schwärmern, welchen es mit dem Bekämpfen und Ablegen beunruhigender Vorurteile in Absicht des Geisterwesens ernst ist, liebevoll gewidmet von dem Erzähler Friedrich Maurer aus dem Jahr 1798
Vierter Teil

Einundvierzigste Erzählung

Die Generalin von K. zu Berlin

Dass ein verschlossenes Gewölbe für den nach der Beisetzung wiedererwachenden Scheintoten nicht viel angemessener und zweckmäßiger sei als jedes andere, wieder mit Erde angefüllte Grab — das gibt uns das empörende Schicksal der höchst bedauernswürdigen Frau Generalin von K. zu Berlin den traurigsten Beweis. Diese Dame starb in Kindesnöten und wurde in einem Gewölbe der Berlinerischen Garnisonkirche beigesetzt. In der unmittelbar darauf einbrechenden Nacht, hörte eine in der Nähe stehende Schildwache ein kaum hörbares Winseln und dann ein grauenerregendes Poltern. Diese dumpfen Töne des Entsetzens schienen ihr aus jenem Wohnsitz der Toten sich hervorzudrängen, welchem Tages zuvor ein neuer Gegenstand des Spukens, die verstorbene Generalin, anvertraut war. Die Schildwache zweifelte daher keinen Augenblick an der Wirklichkeit des Spukens dieser Verstorbenen. Sie verwünschte das Schicksal, welches gerade ihr in dieser schrecklichen Mitternachtsstunde hier eine Bestimmung und eine Dienstpflicht angewiesen hatte. Indessen war sie nur froh, dem Augenblick der Ablösung ganz nahe zu sein.

Die Ablösung kam und das Spuken dauerte fort. Erst nach Verlauf einer Viertelstunde wurde alles ruhig. Aus Besorgnis, für Poltrons und Gespenstergläubige gehalten und als solche verlacht zu werden, erzählte man das Vernommene in der besagten Nacht nur einzelnen Abergläubischen. Als aber am nächsten Morgen die Wachen, welche in dieser Spuknacht sich abgelöst und so rätselhafte Erfahrungen gemacht hatten, lauter darüber wurden, vernahm es ein Vorurteilloser, der dunkel die wahre Veranlassung dieser Spukerei ahnte. Ohne den geringsten, nach seiner Überzeugung mörderischen Verzug zeigte er seine Vermutung, und die Erfahrungen, worauf sie begründet war, gehörigen Ortes an.

Man eilte nun schnell in die Gruft; aber leider kam die Hilfe viel zu spät. Die Unglücklichste aller Wöchnerinnen war — aus dem Zustand des Scheintodes im Gewölbe sichtbar erwacht — und zum zweiten Mal, und zwar für dieses Mal an der schrecklichsten aller Todesarten wirklich gestorben.

Nach Ereignissen dieser Art muss es, sollte ich glauben, auch den Hartherzigsten einleuchten, dass unsere neuen Totenhäuser keine so übertriebene Zärtlichkeit anzeigen, wie einige wähnen. Denn wenn man sagt, dass von tausend in solchen Häusern aufbewahrten Sterbenden vielleicht kaum ein Scheintoter ins Leben werde zurückgerufen werden; und dass diese Zahl und diese überzärtliche Vorsicht für Einzelne mit unserer anderweitigen Grausamkeit (zum Beispiel mit dem Mangel an Findelhäusern, an Anstalten zur Pflege dürftiger Kranken etc. als wodurch Tausende gemordet und die Schlachtopfer menschlicher Lieblosigkeit würden) — in einem großen Missverhältnis stehen. So ist man zwar zu dieser Behauptung einigermaßen berechtigt; aber will man uns denn von unsern Pflichten gegen Scheintote darum freisprechen, weil wir andere, nicht minder große, oder vielleicht gar noch größere Pflichten, verabsäumen? Wird die träge Menschheit, sofern sie die Scheintoten nach wie vor mit gutgeheißener Gewissenlosigkeit mordet, der hilfsbedürftigen Säuglinge und Kranken, gewissenhafter eingedenk sein?

B. G. Peßler, Prediger zu Wedtlenstedt und Vechelde, hat, zur Verhinderung des Spukens auf Begräbnisplätzen in einer kleinen, lesenswerten Schrift, folgenden Vorschlag getan: »Unsere Toten«, sagte er, » mögen nach dreien Tagen nach wie vor ins Grab gesenkt, oder in Gewölben beigesetzt werden. Aber anstatt im ersten Fall sie mit Erde zu überschütten, setze man ein kleines bewegliches Häuschen darüber, nach welchem von einem an der Turmuhr anzubringenden Wecker ein Drath hinzuleiten und mit der Hand des vermeintlichen Toten in Verbindung zu bringen wäre, sodass bei der geringsten Bewegung dieser Hand jener Wecker an der Kirchturmuhr sogleich ausgelöst, mithin Sturm geläutet würde.«

Unstreitig findet die Anwendung dieser Idee im Allgemeinen große Schwierigkeiten, aber für das Besondere, z. B. für Hufeland’sche Leichenhäuser, ist sie allerdings ebenso anwendbar, wie benutzenswürdig, selbst wenn der Wachhabende im Totenhaus, der seiner Pflicht doch wohl einmal uneingedenk sein und einschlafen könnte, auch nur von dem Wecker einer Stubenuhr zur Rettung aufgeschreckt würde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert