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Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland – Teil 6

Oskar Wächter
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Stuttgart, Verlag von W. Spemann, 1882
Zweite Abteilung
Die Hexenprozesse
Erster Abschnitt
Das Hexenwesen

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts und in den folgenden zwei Jahrhunderten sehen wir in fast allen deutschen Ländern zahllose Scheiterhaufen errichtet, auf denen die beklagenswertesten Opfer der Justiz als Hexen und Zauberer verbrannt wurden.

Welche Verbrechen hatten sie verübt? Man beschuldigte sie, durch übernatürliche Mittel Menschen, Vieh, Saaten und Weinberge geschädigt sowie Krankheiten und Landplagen herbeigeführt zu haben. Dies alles sollten sie durch einen Bund mit dem Teufel vermocht haben.

Sie alle wurden auf ihr eigenes Geständnis hin verurteilt. Angeklagte aus den verschiedensten Gegenden Deutschlands gestanden über drei Jahrhunderte hinweg das Gleiche; ihre Bekenntnisse waren Ausdruck eines durch alle Schichten der bürgerlichen Gesellschaft verbreiteten Volksglaubens.

Und was gestanden sie ein? Sie hätten sich dem Teufel ergeben und mit seiner Hilfe all die Gräuel verübt, die die öffentliche Meinung den Zauberern und Hexen zur Last legte. Zu einem solchen Geständnis mochten wohl vorzugsweise schwermütige Personen geneigt sein, die in ihrer Verdüsterung dem Wahn verfallen waren, von einem bösen Geist beherrscht zu werden. Sie bekannten von sich all die abenteuerlichen und schauerlichen Dinge, die sie in ihrem Umfeld hatten erzählen hören und die Tag und Nacht ihre Gedanken und Träume erfüllten.

Vor ein einsames, einfältiges, trauerndes oder von Not bedrängtes – aber auch vor ein vorwitziges oder leidenschaftlich aufgeregtes – Weib tritt plötzlich der Versucher. Er erscheint als schmucker Kavalier, als Junker, Jäger, Reiter oder auch als ehrsamer Bürgersmann und stellt sich unter eigentümlich-bedeutsamem Namen vor. Diese Namen variierten von Ort zu Ort; er nannte sich Volland, Federlin, Federhans, Klaus, Hölderlein, Peterlein oder Kreutle; im Münsterland etwa Frerichs, Rodderbusch oder Jürgen.

In den Akten der Hexenprozesse kommen noch weitere Namen vor: Junker Hans, Schönhans, Grauhans, Grünhans, Hans vom Busch, Heinrich, Grauheinrich, Hinze, Kunz, Künzchen, Teutchen, Nickel, Großnickel, Merten, Hemmerlin, Junker Storf, Junker Hahn, Göckelhahn, Schubbert, Jüngling, Schöne, Wolgemut, Wegetritt, Blümchenblau, Lindenzweig, Lindenlaub, Grünlaub, Eichenlaub, Grünewald, Zumwaldfliehen, Birnbaum, Birnbäumchen, Rautenstrauch, Buchsbaum, Stutzebusch, Stutzfeder, Weißfeder, Straußfeder, Federbusch, Flederwisch, Kehrwisch, Straußwedel, Grünwadel, Springinsfeld, Allerleiwollust, Reicheher, Leidenot, Hintenhervor, Machleid, Unglück, Schwarzburg, Dreifuß, Kuhfuß, Kuhhörnchen, Dickbauch und viele mehr.

Er tröstet die Frau, verspricht, ihr in ihren Bedrängnissen beizustehen, verheißt ein vergnügtes Leben sowie großen Reichtum; mitunter droht und schreckt er aber auch. Er gibt ihr Geld, das sich jedoch meist über Nacht in Scherben, Dung oder dürres Laub verwandelt.

Häufig sind es auch arme, verführte und von ihrem Liebhaber verlassene Mädchen, die sich dem Teufel überlassen und von ihm zaubern lernen, um sich an ihrem untreuen Liebhaber oder ihrer Nebenbuhlerin zu rächen.

In Verdruss oder Zorn, namentlich bei ehelichen Zwistigkeiten, läuft eine Frau von Hause weg. Unterwegs stellt sie der böse Feind, spricht ihr zu, und sie ergibt sich ihm, um danach allerlei Schaden an ihrem Mann und in der Nachbarschaft anzurichten.

Was nun die eine freiwillig bekannt hatte, das wurde im Verlauf der Verfolgungen tausend anderen als Verdacht vorgehalten – und von ihnen auf der Folter eingestanden.

In einem 1546 in Freiburg im Breisgau verhandelten Prozess gab die Angeklagte Anna Schweizer (genannt Besenmacherin) an: Sie sei mit einem armen Taglöhner verheiratet gewesen, der sie bei seinem frühen Tod zusammen mit einer Tochter in bitterster Armut zurückgelassen habe. Eines Abends seien sie beisammen gesessen »und hätten nichts gehabt und Hunger gelitten«. Da sei auf einmal ein Mann mit schwarzem Rock, schwarzem Filzhut und hohen Schuhen eingetreten. Er habe freundlich mit ihnen gesprochen, »und als sie ihm ihre Angst und Not angezeigt«, habe er gesagt: »Ihnen würde geholfen, so sie sich ihm ergeben; er sei der Hämmerlin und wolle ihnen an allen Quatembertagen (Frohnfasten) einen Gulden bringen. Aber Gott und allen Heiligen müssten sie abschwören.« Das hätten sie aus Armut getan.

In dem badischen Städtchen Bräunlingen wurde Verena Hornung zum Tode verurteilt, nachdem sie am 7. Mai 1632 auf der Folter ausgesagt hatte: Als sie einst wegen Mangels an Nahrung sehr betrübt gewesen sei, sei der böse Geist in Gestalt eines Mannes in schwarzen Kleidern zu ihr gekommen. Er habe sie getröstet und gefragt, was ihr Anliegen sei und wie ihr geholfen werden könne; er wolle ihr Geld geben. Darauf habe er mit ihr gegessen und getrunken und ihr das Geld übergeben. Als sie damit jedoch nach Hause gekommen sei, seien alsbald Scherben daraus geworden. Dieser böse Geist habe sich Hölderlin genannt und sei danach öfter, tagsüber wie nachts, zu ihr gekommen. Da sie sich ihm ganz ergeben habe, habe er sie – obgleich sie sich sehr widersetzte – durch Schläge schließlich gezwungen, Gott und alle Heiligen zu verleugnen. Zum Zeichen des Bundes mit ihm habe er Haar von ihrem Kopf genommen.

Mit glatten Worten betört der böse Feind die Armen, verführt sie zum Bündnis mit ihm und veranlasst sie, sich ihm hinzugeben. Er drückt ihr mit seiner Kralle das Teufelszeichen (Stigma) auf und verschwindet. Nun gehen der Verblendeten die Augen auf, aber sie kann nicht mehr zurück. Der Teufel nötigt sie, sich ihm zu verschreiben, Gott abzusagen und zu lästern. Nun muss sie ihm dienen. Er unterweist sie darin, Menschen und Vieh Krankheit und Unfruchtbarkeit anzuhängen, die Christen an Leib und Seele sowie an Hab und Gut zu verderben und Gewitter sowie Wind zu machen. Er gibt ihr ein Pulver, womit sie fremde Felder unfruchtbar machen kann. Als Mittel dienen auch Hexensalben und allerlei Zauberformeln. Schon ein von der Hexe dargebotener Apfel, ein Schluck Bier, ja selbst ein Hauch oder ein böser Blick können zur Behexung genügen.

Die Hexe (Unholdin) ist bestrebt, unter den Menschen Hass und Zwietracht zu säen, insbesondere Ehegatten einander zu entfremden, Abneigung gegeneinander zu schüren und das eheliche Zusammensein zu verhindern. Ihre Hexensalbe kocht sie im Schädel eines Hingerichteten und verwendet dazu die Herzen kleiner Kinder und Ähnliches.

Wer sich dem Teufel ergeben hat, muss am Hexensabbat teilnehmen. Dieser wird vorzugsweise an den christlichen Festtagen (Ostern, Pfingsten, Johannis, Weihnachten) sowie im Monat Mai (Walpurgisnacht) gefeiert. Die Zusammenkünfte werden auf nahegelegenen Bergen, in Schlössern, auf Heiden, im Ratskeller, an Kreuzwegen, auf Kirchhöfen oder an anderen geeigneten Ort abgehalten. Im nördlichen Deutschland ist namentlich der Blocksberg das Ziel der nächtlichen Ausfahrt.

Zum nächtlichen Hexensabbat reiten die Hexen auf Besen oder Ofengabeln, die mit der Hexensalbe bestrichen werden. Der Weg führt durch den Schornstein oder das Kammerfenster, begleitet vom Ruf: »Wohl aus und an, stoß nirgend an!« Bei der großen Versammlung wird dem Teufel gehuldigt; es finden Mahlzeiten statt, jedoch ohne Salz und Brot, und häufig werden kleine Kinder verzehrt. Nach dem Essen beginnt der Tanz, worauf das unzüchtige Gelage mit den teuflischen Gesellen folgt. Bei den Versammlungen kommt es zu einer satanischen Nachäffung der christlichen Sakramente; die Taufe wird mit Blut oder mit Schwefel und Salz vollzogen. Oft beinhaltet der Teufelsbund eine schriftliche Verschreibung mit Blut, oft aber auch nur die einfache Huldigung.

Die Schilderungen einer aufgeregten Fantasie übten durch ihre schauerlichen und zugleich die Lüsternheit fesselnden Gebilde einen unwiderstehlichen Reiz aus. Durch das fortwährende Gerede darüber war man mit der gesamten Terminologie des Hexenwesens vertraut und darin »fast mehr heimisch als im Katechismus«.

Jene Zeit erblickte den Teufel überall und in tausend Gestalten: Hinter jedem dunklen Blatt eines Strauches oder Baumes, hinter jedem verwitterten Stein oder alten Gemäuer, in jedem körperlichen Schmerz und jeder Versuchung witterte man seine Kraft und Wirksamkeit.

Der Volksglaube sah den Teufel schon im 13. Jahrhundert den Leuten bald in Tiergestalt (als Kröte, Affe, Hund, Katze, Drache etc.), bald in Menschengestalt – und zwar ebenso als Frau wie als Mann – erscheinen. Wir begegnen in allen Bevölkerungsschichten der Überzeugung, dass der Teufel mit seinen Dämonen überall in die Angelegenheiten der Menschen eingreift und überall seine Hand im Spiel hat.

An vielen Orten erzählte man sich von Zauberern und Zauberinnen, die von dem Teufel, dem sie sich ergeben hatten, die Macht empfangen hätten, sich in Wölfe zu verwandeln. In dieser Gestalt streiften sie einzeln oder in Scharen umher und fielen Menschen und Tiere an – als Werwölfe. Unter dem Eindruck und auf Vorhalt solcher Sagen gaben die Angeklagten auf der Folter häufig zu Protokoll, dass sie hätten wölfen, also in Wolfsgestalt Schaden stiften können.

Überblickt man die zahllosen Erzählungen von Hexen und Zauberern, so fällt auf, dass all diese Frauen trotz der großen satanischen Kunst und aller Vorspiegelungen in Elend und tiefer Armut stecken blieben. Auch die vermeintlichen Genüsse und Freuden bei den nächtlichen Zauberfahrten und dem sonstigen Verkehr mit dem Teufel brachten ihnen keine wahre Befriedigung.

Ein zweites charakteristisches Merkmal ist, dass sich der Teufelskult als durchgehende Parodie der christlichen Religion ausprägte. Sein Mittelpunkt lag darin, dass Hexen und Zauberer ihre Taufe und den christlichen Glauben abschworen. In diesen beiden Merkmalen – namentlich im Betrogen werden durch den Teufel – offenbart sich das tiefe Volksbewusstsein von der Nichtigkeit, aber auch der Verwerflichkeit des gesamten Zauberwesens.

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