Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland – Teil 8
Oskar Wächter
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Stuttgart, Verlag von W. Spemann, 1882
Zweite Abteilung
Die Hexenprozesse
Dritter Abschnitt
Wasserprobe und Nadelprobe
Lagen solche Anzeigen gegen eine Person vor, konnte gegen sie auf Folter erkannt werden. Häufig unterzog man sie zuvor jedoch noch der Wasserprobe. Dabei wurde die Beschuldigte entkleidet und kreuzweise so gefesselt, dass ihre rechte Hand an die große Zehe des linken Fußes und ihre linke Hand an die große Zehe des rechten Fußes gebunden war. Völlig bewegungsunfähig gemacht, ließ der Henker sie an einem Seil dreimal in einen Fluss oder Teich hinab. Diejenigen, die in dieser Haltung oben schwammen, galten als Hexen. Wenn sie der Folter nicht durch ein freiwilliges Geständnis zuvorkamen, wurden sie sogleich der Tortur unterworfen.
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland – Teil 7
Oskar Wächter
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Stuttgart, Verlag von W. Spemann, 1882
Zweite Abteilung
Die Hexenprozesse
Zweiter Abschnitt
Die Verfolgung
Schon die ersten christlichen Kaiser des Römischen Reichs bedrohten Zauberei in ihren Gesetzen mit der Todesstrafe. Sie hielten dies umso mehr für gerechtfertigt, als viele geheime Anhänger den heidnischen Kult – nachdem dieser verboten und unterdrückt worden war – unter dem Deckmantel der Zauberei fortsetzten.
Auch die ältesten deutschen Rechtsbücher, der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel, setzten auf Zauberei den Feuertod. Die Volksmeinung hielt es für unzweifelhaft, dass Menschen durch zauberische Mittel an Leben, Gesundheit, Hab und Gut geschädigt Weiterlesen
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland – Teil 6
Oskar Wächter
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Stuttgart, Verlag von W. Spemann, 1882
Zweite Abteilung
Die Hexenprozesse
Erster Abschnitt
Das Hexenwesen
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts und in den folgenden zwei Jahrhunderten sehen wir in fast allen deutschen Ländern zahllose Scheiterhaufen errichtet, auf denen die beklagenswertesten Opfer der Justiz als Hexen und Zauberer verbrannt wurden.
Welche Verbrechen hatten sie verübt? Man beschuldigte sie, durch übernatürliche Mittel Menschen, Vieh, Saaten und Weinberge geschädigt sowie Krankheiten und Landplagen herbeigeführt zu haben. Dies alles sollten sie durch einen Bund mit dem Teufel vermocht haben.
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland – Teil 5
Oskar Wächter
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Stuttgart, Verlag von W. Spemann, 1882
Im Jahr 1441 wurden Rat und alle Bürger der Stadt Eßlingen, die über zwanzig Jahre alt, ausgenommen geistliche Leute, vor den Freistuhl zu Waltorf geladen, weil sie einen Freischöffen in Eßlingen gefangen hielten. Und in der Tat mussten die Eßlinger sich durch abgesandte Prokuratoren vor dem westfälischen Gericht verantworten und die sofortige Entlassung des Gefangenen versprechen. Gar nicht selten waren die Fälle, in denen Reichsstädte, deren Rat oder sämtliche männliche Einwohner vom 20. bis zum 70. Lebensjahre vor einen Freistuhl in Westfalen geladen worden sind, Städte, denen im Weg der Fehde nicht beizukommen gewesen wäre, die sich aber unweigerlich jener Ladung beugen mussten.
In den Zeiten der höchsten Macht und Blüte der Femegerichte, namentlich um die Mitte des 16. Jahrhunderts, ergingen ihre Ladebriefe im Süden von Deutschland bis zum Bodensee, östlich bis nach Schlesien und Liefland, im Norden bis zum Meer. Ja, drei Freigrafen wagten sogar, was ein Missbrauch war, den Kaiser Friedrich III. und seinen Kanzler und sein Kammergericht vor ihren Weiterlesen
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland – Teil 4
Oskar Wächter
Femegerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Stuttgart, Verlag von W. Spemann, 1882
Zweiter Abschnitt
Ursprung und Verfahren der Femegerichte
Noch heute sind vielfach die abenteuerlichsten Vorstellungen von den mittelalterlichen Femegerichten verbreitet. Man erzählt schauerliche und unheimliche Geschichten, wie sie bei Nacht, in unterirdischen Gewölben oder im Waldesdickicht unter allerlei Vermummung und furchterregenden Gebräuchen ihre Sitzungen gehalten und mit grausamen Foltern und Strafen ihre Opfer gepeinigt, oder ihre Gefangenen in entsetzlichen Kerkern hätten verschmachten lassen.
Mit dergleichen Phantasiegebilden übertüncht man noch immer eine der ehrwürdigsten und großartigsten Erscheinungen des deutschen Mittelalters.

Neueste Kommentare