Die Hexe von Nassau
Als Karl V. im Jahre 1532 die Peinliche Halsgerichtsordnung, die Constitutio Criminalis Carolina erließ, wurden auf deren Grundlage nur diejenigen zum Tode verurteilt, welche der schädigenden Zauberei überführt wurden. Die kirchliche Auffassungen der Hexerei, die Ansichten über Bündnisse und Buhlschaften mit dem Teufel sowie die Vorstellungen vom Hexensabbat und dem Schänden der Sakramente blieben davon unberührt. Diese fanden seit 1572 in den damaligen Kriminalordnungen Weiterlesen
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