Archiv

Wolfgang Brandt

Roy Bean

10 Fakten, die man über ihn wissen sollte

Fakt 1:
Roy Bean heiratete am 28. Oktober 1866 in San Antonio die 15-jährige Virginia Chavez. Ihre Ehe brachte die vier Beanitos Roy Jr., Sam, Laura und Zulema hervor. Außerdem adoptierten sie einen Sohn namens John. Es war Weiterlesen

Sarah Winchester – Woman of Mystery

Können Sie sich vorstellen, wie bedrückend es ist, wenn Familienangehörige sowohl um ein Kind als auch um einen Ehegatten trauern? Auch wenn Sie 20 Millionen auf dem Konto hätten und weltweit caritative Projekte unterstützen, ereilen auch Ihnen Schmerz und Trauer wie jeden anderen. Sie können den Verlust eines lieben Menschen mit Geld nicht rückgängig machen.
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Wyatt Earp 1848 – 1929 – Teil 3

Der Vorwurf des Pferdediebstahls in Arkansas

Im April 1871 wurde Wyatt Earp Pferdediebstahl im Indianerterritorium vorgeworfen. Die Bundesregierung leitete rechtliche Schritte gegen Earp und seine mutmaßlichen Komplizen ein. Zu diesem Vorwurf legte man am 1. April 1871 eine Aktennotiz an:
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Im Gespräch mit Nicole Steyer

Das Licht der Welt erblickte Nicole Steyer 1978 in Bad Aibling und wuchs in Rosenheim auf. Nach der Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation arbeitete sie einige Jahre in der IT-Branche in München und zog 2001 nach Idstein im Taunus. Nicole Steyer ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Geschichten begleiten die Autorin seit ihrer Kindheit. Bereits im Alter von acht Jahren verkaufte sie ihre ersten selbst gebastelten Bücher. Sie begann Kindergeschichten zu schreiben, welche sie ihren Töchtern vorlas, und  veröffentlichte die Storys in einem kleinen Verlag. Seit 2008 ist Nicole Steyer als freie Autorin tätig.
Der Geisterspiegel erhielt die Möglichkeit, der Autorin einige Fragen zu stellen.

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Wie war das noch mal mit der Zweitverwertung?

Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist die Tatsache, dass Person A seit 2006 für unser Onlinemagazin als Rezensent tätig ist und seine Literaturkritiken kostenlos zur Verfügung stellt. Im Jahr 2007 eröffnete besagte Person A zusammen mit anderen eine Internetplattform B. Seit dieser Zeit erfolgt auf besagter Internetplattform B die Erstveröffentlichung der Rezensionen von Person A. Nun wirft Person C dem Geisterspiegel Schaumschlägerei vor, da wir nun mal Rezensionen von besagter Person A im wahrsten Sinne des Wortes zweitverwerten. Doch mit keiner Silbe erwähnt Person C, dass besagte Person A seine Rezensionen ebenfalls für andere zur Verfügung stellt. Warum auch! Für Person C scheint es wichtig zu sein, dass die Schmäh explizit auf den Geisterspiegel gerichtet ist. Wenn sich Weiterlesen