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Die Gespenster – Dritter Teil – 44. Erzählung – Teil 4

Die Gespenster
Kurze Erzählungen aus dem Reich der Wahrheit von Samuel Christoph Wagener
Allen guten Schwärmern, welchen es mit dem Bekämpfen und Ablegen beunruhigender Vorurteile in Absicht des Geisterwesens ernst ist, liebevoll gewidmet von dem Erzähler Friedrich Maurer aus dem Jahr 1798
Dritter Teil

Vierundvierzigste Erzählung – Teil 4

                                                                   3.

Die spukhaften Würfe geschahen nur dann und nur da, wann und wo die alte Fischer und die Magd, oder wenigstens eine von ihnen, gegenwärtig waren. Zwar ist im Protokoll die Rede von einer einzigen Ausnahme – ich meine die, wo auswärts, und zwar nur vor der Tür nicht gegen die Tür, eine Flasche zerfiel; allein wer kann sich auf die Aussage so überaus leicht getäuschter, einfältiger Beobachter verlassen, welche die Frage der Gerichte, »War bei dieser Erscheinung die alte Frau oder die Magd gegenwärtig«, fast jedes Mal mit einem »Das weiß ich nicht – darauf habe ich nicht geachtet« beantworteten.

Auch kann dieses einzelne Mal ein Hund oder eine Katze im Haus die Bouteille umgestoßen haben.

 

4.

Sowohl die alte Fischer als auch die Magd waren nach vielfacher Bemerkung der Protokolle bei den verschiedenen spukhaften Ereignissen im Ganzen ruhig und ohne Furcht, obwohl sie in einzelnen Fällen, wo es ihnen, um den Trug nicht zu offenbar zu spielen, nötig scheinen mochte, vergaben, sich gefürchtet zu haben. Ja, so sehr es auch selbst der Natur des Beherztesten und Vorurteillosesten widerspricht, ohne Schauder und Entsetzen einen Geist – wenn es möglich wäre – sprechen zu hören. So knüpften doch beide, anstatt vor dem Geist die Flucht zu ergreifen, vielmehr ein sehr vertrauliches Gespräch mit demselben an. Kinder in der reinsten Unschuld können nicht unbefangener miteinander schwatzen!

Und wenn auch die Magd, die beim Wiedererzählen der Taten des Poltergeistes immer lachte und auch dadurch seht verdächtig wurde – nach ihrer Aussage, einmal schüchtern von dem Spinnrocken aufgesprungen sei, um der Unterhaltung mit dem Geist auszuweichen. So ließ sie sich doch von der alten Fischer leicht zureden, nur dazubleiben, damit sie ihr bezeugen könne, »dass das Zeug verkauft werden solle und der Geist unter dem Bett das alles so bestellt habe.«

Wer kann in diesem Wunsch nach einem solchen Zeugnis den stärksten Verdacht einer planmäßigen Büberei verkennen?

Die Alte, nur dem Zwecke das Haus ihres Sohnes in bösen Ruf zu bringen, wünschte zugleich die Sachen der Verstorbenen wegen ihres etwaigen Reizes für eine kleiderarme Bäuerin bald zu versilbern. Nebenbei sollte vielleicht die Magd unter anderen auch durch die Hoffnung des wohlfeilen Kaufes gewonnen und für ihren Zweck bestochen werden. Der Eifer, die einmal übernommene Rolle gut zu spielen, verleitete die alte Fischer, die so gern die Furchtsame gemacht hätte, einige Male zu der Versicherung, dass sie sich sehr fürchte, obwohl die Magd immer lachenden Mutes sei. Ja, sie verklagte sogar die, ihrem Plan ganz zuwider, immer lächelnde Magd in deren Beisein. Diese fuhr dennoch fort, durch ihre Mienen zu verraten, dass sie die ganze Gaukelei durchschaue, des Lachens über die Leichtgläubigen sich nicht enthalten und also die ihr aufgedrungene Rolle nicht anders als schlecht spielen könne. Sie war noch halb Kind, 17 Jahr alt. Dass die alte Fischer sich nur furchtsam stellte, beweist auch die gerichtliche Aussage der Magd, dass jene bei den vorhin erzählten Vorfällen der ersten Nächte gelacht und selbst da, wie es ihr dreimal auf die Hand geschlagen habe, guten Mutes gewesen sei, wodurch sie selbst dann nach und nach auch beherzt habe werden und zuletzt ebenfalls habe lachen müssen.

Übrigens beteuerte sie, als sie hörte, dass sie der Durchstecherei mit der alten Fischer verdächtig sei, ihre Unschuld mit vielen Tränen; überhaupt aber auf eine Art, die jenen Verdacht nicht bestätigte. Zu einem Bekenntnis der Mitschuld war sie durchaus nicht zu bewegen.