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Eine Frau glaubt, mit einem Incubus …

Das 17. Jahrhundert

Eine Frau glaubt, mit einem Incubus Umgang zu haben; das Parlament in Paris verurteilt sie zum Tode. (1606)

Unter dem Vorsitz von Seguier und Molé bestätigte das Parlament in Paris ein Todesurteil, welches ein Richter in der Auvergne gegen eine alte Frau ausgesprochen hatte. Sie hatte folgende Geständnisse abgelegt:

»Vor ungefähr einem halben Jahr schien, als ich an der Seite meines Mannes eingeschlafen war, etwas auf unser Bett zu fallen. Ich wachte erschreckt auf. In einer anderen Nacht fühlte ich, wie ein Geist auf das Deckbett sprang. Er versuchte mich zu überreden, ich solle mich ihm hingeben. Trotz meiner Weigerung legte er sich neben mich und erlaubte sich die zudringlichsten Liebkosungen. Seitdem ist er häufig zu verschiedenen Stunden der Nacht wiedergekommen und hat lange Gespräche mit mir gehalten, doch habe ich ihm nicht mehr erlaubt, sich neben mich zu legen. Zuletzt nahm ich meine Zuflucht zum Besprengen mit Weihwasser, und seitdem ist er nicht wiedergekommen. Schon vor meiner Einsperrung habe ich acht Tage ruhig geschlafen.«

Sie gestand zu, es sei eine Sünde mit einem anderen, als mit ihrem Mann zusammen zu schlafen, aber keine Sünde, mit einem Geist zu tun gehabt zu haben. Sie wurde verurteilt, Buße zu tun, dann gehängt zu werden und der Körper sollte verbrannt werden.

Die Halluzinationen waren bei dieser Frau bloß auf das Gehör und Gefühl beschränkt. Gesehen hat sie den Geist gar nicht. Der Wahnsinn liegt aber klar am Tage.

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