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Der Welt-Detektiv Band 6

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Das schwarze Buch vom Teufel, Hexen, Gespenstern … Teil 67

Das schwarze Buch vom Teufel, Hexen, Gespenstern, Zauberern und Gaunern
Dem Ende des philosophischen Jahrhunderts gewidmet
Adam Friedrich Böhme, Leipzig, 1796

Durch Gerichtsbarkeitspflege kommen Menschen um.

In B. ertrank in der Mitte August 1786 ein siebenjähriger Knabe, als er seinen vom Wind in den Fluss gewehten Hut auffangen wollte. Einige Leute, die ihn hineinfallen sahen, eilten ihm zu Hilfe, erreichten ihn aber, weil der Fluss angestiegen war, erst in dem eine halbe Stunde von dem Ort entfernten Dorf M. Hier zogen sie ihn aus dem Wasser und wollten sogleich versuchen, ihre durch die bekannten, von der Landesobrigkeit vorgeschriebenen Mittel wieder zum Leben zu bringen. Die Dorfrichter und die Schöppen erlaubten aber nicht, dieses ohne Vorwissen ihres Gerichtshalters zu tun. Man wollte diesen, der eine Stunde davon wohnte, erst herbeiholen und fand ihn nicht zu Hause. Der Bote kam nun zwar mit dem Balbier zurück, aber erst abends um neun Uhr, und um vier Uhr war das Kind herausgezogen worden, welches man diese Zeit über nicht in ein Bett gebracht, sondern mit nassen Kleidern am Ufer liegen gelassen hatte. Das Kind wurde mit einer Leichenrede beerdigt, in welcher der Prediger gezeigt haben wird, dass die Obrigkeit zur Erhaltung und zum Wohl der Menschen, nicht zu ihrem Verderben gesetzt sei.

 

Der Müller zu W., ein braver Mann und Vater einer zahlreichen Familie, wollte mit einem anderen Mann über den zugefrorenen Fluss gehen, um am gegenseitigen Ufer Weiden zu holen. Das Eis war zu schwach, aber des Zuredens seines Gefährten unerachtet, wagte er es. Kaum war er in die Mitte, als es einbrach und er in den Fluss stürzte. Das Wasser trieb ihn an das Dorf L. am gegenseitigen Ufer. Weil sein Begleiter Leute zusammenrief, wurde der Ertrunkene zeitig genug herausgezogen, dass er noch gerettet werden konnte, wenn man die nötigen Anstalten dazu gemacht hätte. Aber der Gerichtsfron bot demjenigen Trotz, der sich unterstehen würde, vor der gerichtlichen Aufhebung Hand an ihn zu legen. Die versammelten Leute fürchteten die Drohung des unverständigen Mannes so sehr, dass sie die Regungen der Menschlichkeit in ihren Herzen unterdrückten und den Verunglückten zwei volle Stunden am Ufer liegen ließen. Endlich brachte man ihn in das nächste Haus, und versuchte ihn zu retten, aber die Hilfe kam zu spät.