Heftroman der

Woche

Neueste Kommentare
Archive
Folgt uns auch auf

Die Gespenster – Zweiter Teil – Achtundfünfzigste Erzählung

Die Gespenster
Kurze Erzählungen aus dem Reich der Wahrheit von Samuel Christoph Wagener
Allen guten Schwärmern, welchen es mit dem Bekämpfen und Ablegen beunruhigender Vorurteile in Absicht des Geisterwesens ernst ist, liebevoll gewidmet von dem Erzähler Friedrich Maurer aus dem Jahr 1798
Zweiter Teil

Achtundfünfzigste Erzählung

Der spukende Kettenhund im Stift Annaberg

In den Monaten August und September des Jahres 1691 hauste zu St. Annaberg im Haus des Archidiaconus M. Zobel, in der Buchholzer Gasse gelegen, ein sogenanntes Gespenst. Es trieb durch Poltern, Werfen mit Steinen und Plätschern in den Wassertrögen, bald in der Gestalt eines alten Weibes, bald wie ein zottiger Hund, die seltsamsten Possen, und erregte im ganzen Land und auch auswärts vieles Aufsehen. Für die Zauberei und Hexerei damals ganz eingenommen, glaubte man, dass der Satan selbst, wo nicht unmittelbar sein Spiel habe, doch wenigstens durch böse Leute, die mit ihm in Verbindung ständen, solche Spukereien verursache. Man erstattete dem Magistrat sowohl mündlichen als auch schriftlichen Bericht darüber. Dieser ließ das Haus von Bürgern auf das Schärfste bewachen. Die Wache durchsuchte alle Räume des Gebäudes bei Tag und bei Nacht zu wiederholten Malen auf das Genaueste, ohne jemals irgendeine natürliche Veranlassung des Spukens zu entdecken.

M. Zobel nahm nun seine Zuflucht zu Betstunden, welche er täglich in diesem Haus hielt. Selbst öffentlich in der Kirche geschahen Fürbitten, dass die Spukereien aufhören und weder für das Haus noch für die ganze Stadt gefährliche Folgen haben möchten. Der Poltergeist war aber so gottlos, sich daran nicht zu kehren. Erst nach einiger Zeit hörte er plötzlich auf, zu spuken. Jedermann war begierig, zu erfahren, welche Beschaffenheit es eigentlich mit diesem Gespenst gehabt habe. Allein niemand konnte oder durfte nach Beschaffenheit der damaligen Zeit es wagen, der Welt die Wahrheit davon unparteiisch vor Augen zu legen.

Nach Jahr und Tag wurde Anton Friedel, Bürger und Posamentier daselbst, begangener Diebstähle halber gefänglich eingezogen. In den verschiedenen, mit ihm angestellten Verhören offenbarte sich, dass er seit 1684 sechsundzwanzigmal teils mit Gewalt, teils durch listiges Einschleichen in die Häuser gestohlen habe. Im dritten Verhör aber gestand er, wider alles Vermuten und Erwarten, dass er es gewesen sei, der in dem Zobel′schen Haus das spukhafte Poltern verursacht und die sämtlichen dort vorgefallenen Possen getrieben habe.

Dieses überraschende Bekenntnis erweckte außerordentliche Neugierde und veranlasste tags darauf eine besondere, große Sitzung des Magistrats und der Vorsteher der Bürgerschaft. Dem Hexenmeister Friedel wurden unter anderen die Fragen vorgelegt, ob er noch seiner gestrigen Aussage geständig wäre; ob er nicht bei seinen begangenen Diebstählen und besonders bei den Spukereien der Hilfe des Satans sich bedient habe; wie er sich in die Gestalt eines Hundes oder eines alten Weibes habe verstellen, sich unsichtbar machen und in die Läden, um zu stehlen, einschleichen können.

Friedel antwortete hierauf, dass er von keinem Vertrag mit dem Satan etwas wisse, indem alles ganz natürlich gegangen sei. Er habe eine zottige Decke zu Hause, die er so zugerichtet habe, dass, wenn er sie sich gehörig anpasste, zwischen ihm und einem natürlichen Hund anscheinend kein Unterschied sei. Er könne auch bei seiner kurzen und geschmeidigen Leibesbeschaffenheit laufen wie ein Hund, worauf er zugleich erklärte, er sei bereit, ungeachtet der Ketten, welche er an sich trüge, doch augenblicklich seine Behauptung durch die Tat zu erweisen, welches aber verboten wurde. »Auch«, fuhr er fort, »belle ich, wie ein Hund«, worauf er ungeheißen etliche Mal nacheinander so natürlich umherschlich und wie ein Hund anschlug, dass einige von den Gerichtsbeisitzern in die größte Furcht und Schrecknis versetzt wurden.

Auf die Frage, wie es ihm möglich gewesen sei, sich in ein altes Weib zu verstellen, antwortete er, dass es mittelst der nämlichen Decke geschehen wäre, welcher er eine solche Lage und Wendung zu geben wüsste, dass er in dieselbe gehüllt einem alten Weib mit feurigen Augen nicht ungleich sähe.

Vom Unsichtbarmachen wollte er nichts wissen, welches ihm die vorurteillose Vernunft auch gerne glauben wird, da er sonst nicht in die Hände der Justiz gefallen sein würde. Übrigens gestand er noch, dass er oft am hellen Tage in der Gestalt eines Hundes in die Gewölbe eingeschlichen sei und sich hinter die Vorhänge verkrochen habe, aber auch zwei Mal aus einem Laden mit den Worten Du verfluchter Hund, willst du fort! weggejagt und einst bald von einem Fleischerhund gepackt worden wäre. Am gefährlichsten aber sei ihm die Geistesgegenwart des Zuckerbäckers Wilhelm Steiz aus Speyer gewesen, indem ihn dieser unerschrockene Mann im Zobel′schen Haus bald einmal erwischt hätte. Überhaupt wären seine spukhaften Erscheinungen daselbst bloße Neckereien gewesen, die nur auf die Köchin und Hausgenossin Bezug gehabt hätten.

M. Zobel selbst bezeugte ihm dies, indem er sagte: »Die Gestalt dieses Poltergeistes belangend, so ist niemand etwas davon ansichtig worden, ohne die Magd, und in folgenden Tagen und Wochen die Hausgenossin. Es hat niemanden von uns oder anderen fremden Personen sonderlich und merklich geneckt oder angetastet, ohne die zwei Personen, die Magd und die Hausgenossin, mit welchen es die meisten Händel hatte.«

Indessen war das über Anton Friedel wegen des im Zobel′schen Haus von ihm verursachten Polterns und Ungemachs und wegen seiner Diebereien vom Schöppenstuhl zu Leipzig das Urteil eingegangen, dass er, wenn er keine Erstattung leisten könne, mit dem Strang vom Leben zum Tode gebracht werden solle, welches Todesurteil auch an ihm, da weder Erstattung noch Erlassung erfolgte, am 10. Februar 1693 vollstreckt wurde.

Nun hätte man glauben sollen, dass diese gänzlich entdeckte natürliche Gespenstergeschichte in Vergessenheit geraten sein würde. Allein der Aberglaube und die damalige Liebe zum Wunderbaren war viel zu groß, als dass man natürliche Possen für das hätte halten sollen, was sie waren. Das Geständnis, welches Friedel getan hatte, wurde von den meisten nicht geachtet, denn man blieb dabei, dass im Zobel′schen Haus der Satan gehaust haben müsse. Andere, die eben nicht abgeneigt waren, der Aussage des Inquisiten zu glauben, konnten sich doch nicht vorstellen, dass er anders als durch Einverständnis und Mitwirkung des Satans solche Streiche habe spielen können. Daher kam es, dass man ihn bei der Zubereitung zum Tode unzählige Mal fragte, ob er nicht ein geheimes Bündnis mit dem Satan geschlossen habe. Denn wenn dies der Fall wäre, so könne er unmöglich ein Kind der Seligkeit werden. Friedel antwortete aber hierauf allezeit mit den größten Beteuerungen, dass er von keinem Einverständnis mit dem Fürsten der Hölle wisse. Er habe vielmehr alle seine kleinen Künste durch eigene Geschicklichkeit und Übung gemacht. Wer ihm das nicht glauben wolle, sagte er noch kurz vor seinem Tod, der möchte ihm nur seine zottige Decke bringen lassen. Er wäre erbötig, noch zu guter Letzt seine sogenannten Zauber- und Hexenstücke vor allen Anwesenden zu machen. Dies wurde ihm aber unter den schärfsten Verweisen abgeschlagen, dass er die wenigen Stunden, die er noch zu leben habe, nicht zu solchen Teufeleien, sondern zu seiner Bekehrung anwenden sollte. Kurz, man wollte mit sehenden Augen nicht sehen.

Diese Gespenstergeschichte würde wohl in einer ewigen Dunkelheit geblieben sein, wenn nicht Johann Pfefferkorn, damaliger Stadt- und Gerichtsschreiber, als Augenzeuge, in einer schätzbaren Handschrift, die eigentlich bloß als Haushaltungsbuch zu betrachten ist, zu seiner eigenen Nachricht die von Anton Friedel verübten Zauber- und Hexereistücke aufgezeichnet hätte, aus welcher die davon soeben erzählte Geschichte ausgehoben ist.