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Der Welt-Detektiv Band 6

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Die Gespenster – Dritter Teil – 44. Erzählung – Teil 5

Die Gespenster
Kurze Erzählungen aus dem Reich der Wahrheit von Samuel Christoph Wagener
Allen guten Schwärmern, welchen es mit dem Bekämpfen und Ablegen beunruhigender Vorurteile in Absicht des Geisterwesens ernst ist, liebevoll gewidmet von dem Erzähler Friedrich Maurer aus dem Jahr 1798
Dritter Teil

Vierundvierzigste Erzählung – Teil 5

                                                                   5.

Als der Hauskobold die Speise, die dem fleißigen Hauswirt neue Kraft und Stärke zur Arbeit geben sollte, schadenfroh vom Feuer wegzunehmen, unter den Viehtrank zu gießen und so die häusliche Zufriedenheit immer ernstlicher zu stören begann, gab die Frau Gutsbesitzerin von Obrigkeit wegen den ihren Einsichten zur Ehre gereichenden Befehl, dass die alte Fischer und die Magd bis dahin, wo der Gerichtshalter die Sache förmlich untersuchen werde, nicht weiter in dem Sitz des Ungetüms geduldet werden, sondern einstweilen anderswo hausen sollten. Diesem Befehl wurde am 7. und in der Nacht zum 8. Februar auch gemäß gelebt. So erhielten die denkenden Beobachter des Unwesens einen starken Mitbeweis, dass jene beide nun entfernte Weibsleute selbst die Teufeleien spielten, denn während dieser Zeit blieben die Speisen unangetastet, der Kien hatte keine Flügel mehr, das noch übrige Hausgerät blieb ganz, die Menschen im Fischerschen Haus waren ihres Lebens völlig sicher; kurz, man vernahm dort auch nicht die kleinste übernatürliche Erscheinung mehr.

 

6.

Als am 8. Februar häusliche Geschäfte – das Buttern und Käsen – die Gegenwart der vom Haus entfernten Weibsleute wieder nötig machten und diese vom Hauswirt gewünscht sowie von Frau von Kleist still erlaubt wurden, hatte man zuvor absichtlich im Dorf bekannt werden und besonders auch der alten Fischer und ihrer Magd sehr bestimmt zu Ohren kommen lassen, dass in diesen Tagen auf Ansuchen des Bauer Fischer selbst eine gerichtliche Untersuchung bevorstehe.

Dies schien der alten Mutter, die an ihrem Sohn einen Gläubigen, der gar nicht zweifeln könne, zu besitzen geglaubt haben mochte, höchst unerwartet zu kommen und auf sie, die schon aus früheren Erfahrungen als Inquisitin den Ernst der Gerichte kannte, einen Einfluss zu haben, den man wohltätig nennen kann; denn der Poltergeist entwich plötzlich und ließ sich auch am ganzen Buttertage nicht wittern.