Neue Gespenster – Beiträge zur Rechtfertigung des Volksglaubens …
Samuel Christoph Wagener
Neue Gespenster
Kurze Erzählungen aus dem Reich der Wahrheit
Erster Teil
Beiträge zur Rechtfertigung des Volksglaubens, als könnten die Toten spuken
Eine Einleitung zu den folgenden 18 Beiträgen
Man kann die gerechte Besorgnis, »dass wohl je zuweilen ein Sterbender nur anscheinend tot sein und von der schlummernden Lebenskraft die rückkehrende Bewegungsfähigkeit zu spät wieder erhalten könnte«, dem großen Volkshaufen nicht kräftiger ans Herz legen als dadurch, dass man ihn mit seinen eigenen Waffen schlägt, indem man ihn teils durch die mannigfaltigen Äußerungen des Aberglaubens, teils durch die entdeckten Unglücksfälle selbst, seines Irrtums überführt. Denn eben weil zum Beispiel an folgenden, allgemein bekannten, abergläubischen Meinungen etwas Wahres ist, sind sie in obiger Hinsicht die Ankläger derer, welche durch sie zu falschen Schlussfolgerungen und Maßregeln sich verleiten ließen. Man sagt:
1) Wenn die Leiche auf dem Stroh noch einmal seufzt,
2) wenn sie weich bleibt,
3) die ihrem Mund nahe liegenden Tücher, Totenhemden und Bänder verschluckt oder
4) die Augen noch einmal aufschlägt, so pflege ein Glied aus der Familie bald sterbend nachzufolgen.
5) Wenn die Leiche den Mund öffnet, um Luft einzuziehen,
6) wenn sie mit dem Munde laut hörbar schmatzt und spukt und
7) wenn beim Läuten der Totenglocke die Farbe des Gestorbenen sich verwandelt, so sehne er sich nach der Erde.
9) Nahe bei einem Verstorbenen muss man nicht laut weinen; noch viel weniger aber
10) ihm namentlich zurufen, damit der Tote nicht wieder aufgeschrien werde.
11) Man muss den aufstehenden Mund des Gestorbenen fest zudrücken und
12) ihm die Kopfunterlage rasch wegziehen, damit er sanft ruhen möge.
Aus der Allgemeinheit dieser sprichwörtlichen Volkssagen, deren es noch viele ähnliche geben mag, folgt in der vorhin gewählten Ordnung,
1) dass laut Erfahrung der Menge mancher Scheintote in seiner Unfähigkeit, auffallendere Zeichen der noch vorhandenen und wiedererwachenden Lebenskraft zu geben, nach Beistand und Hilfe geseufzt haben mag;
2) dass mancher vermeintlich tote Körper schon vor der völligen Erstarrung desselben beerdigt wird;
3) dass man, so selten auch die Beerdigten aus den Gräbern wieder ausgegraben oder in den Gewölben noch einmal geöffnet und besichtigt werden, doch zuweilen die uns schrecklich anklagende Bemerkung gemacht haben muss, dass totgeglaubte Wiedererwachte in ihrer letzten wahren Todesangst die Tücher und das Leichengewand, dessen sie, vielleicht fest eingeschnürt, mit dem Mund habhaft werden konnten, verschluckt haben, vielleicht um nur rasch den Tod des Erstickens zu sterben;
4) dass dies Ausschlagen der Augen (gewöhnlich Totenblick genannt) ein wahrer Lebensblick sein kann und nicht selten gewesen sein mag. »So weiß ich den Fall«, sagt Hufeland, »dass ein Totenweib einige Zeit nach dem Tod eines Mannes, den sie eingekleidet hatte, äußerte, es werde wahrscheinlich bald noch eins von der Familie nachstreben, denn der Verstorbene habe im Sarg ein Auge aufgetan und sie habe dies schon öfter als eine üble Vorbedeutung bemerkt. Eine so wichtige Lebensäußerung ist also für diese Menschen nichts als Nahrung des Aberglaubens; und nun zweifle man noch länger, dass Unzählige lebendig begraben werden!«1
5) dass die Scheintotohnmächtigen den ihnen gewaltsam verschlossenen Mund wieder öffnen, und zwar – wenn auch nicht jedes Mal – doch zuweilen in der Absicht, um nach atmosphärischer Lebensluft zu schnappen, ohne dass die vom Vorurteil verblendeten ihren diesen Wink der Natur verstanden;
6) dass das so häufige Schmatzen der Gestorbenen, wenn es auch oft weiter nichts als das krampfhafte unwillkürliche Zusammenziehen oder Abspannen der Sehnen und Nerven des Kinnladens sein mag, doch auch ebenso gut eine wiedererwachende Lebenskraft des Scheintoten, der das Bedürfnis des Einatmens frischer Luft fühlt, sein kann;
7) dass der durchdringende Laut der Sterbe- und Begräbnisglocken einige Scheintote, die vielleicht alles um sich her hörten, ohne dies auf irgendeine Art den Umstehenden andeuten zu können, so schrecklich erschüttert haben mag, dass sie die Farbe darüber veränderten;
8) dass auch selbst schon vom lauten Wehklagen manche geliebte Scheinleiche veranlasst sein mag, ihre Kraftanstrengungen spukhaft sichtbar zu machen.
9) dass dies noch öfter dann der Fall gewesen zu sein scheint, wenn man ihr ihren Namen ins Ohr schrie;
10) dass es eine grausame Gewalttätigkeit sei, der Natur zum Trotz den aufstehenden Mund aus allen Kräften zuzudrücken, weil so der Lebensluft zum Wiederbeleben des Scheintoten der natürliche Eingang, wo nicht unmöglich gemacht, doch gewiss allemal erschwert wird;
11) dass der Scheintote in den sanften Todesschlummer gewaltsam hinübergerückt wenden muss, wenn man durch das Wegziehen der Kopfunterlage das Blut zum Kopf treibt, wo nicht gar ihm das Genick bricht.
Übrigens mögen hier abermals einige verbürgte und unleugbare, hierher gehörige Tatsachen folgen.
»Aber das Vorurteil geht noch weiter«, sagt bei einer ähnlichen Gelegenheit Hufeland. »Nicht genug, dass viele Menschen nicht sehen wollen und bei dem Lebensblick der Scheinleichen und anderen sichtbaren Veränderungen derselben an alles in der Welt eher denken als an die Möglichkeit einer Wiederbelebung; es scheint sogar, dass einige es für unerlaubt und für einen sträflichen Eingriff in die Ordnung der Dinge halten, wenn ein Totscheinender es sich einfallen lässt, wieder lebendig zu werden. Für dies oder für ein Blendwerk des Teufels muss wenigstens jene alte Leichenfrau es genommen haben, die, wie ich von glaubwürdigen Zeugen weiß, sich rühmte, es habe einst des Nachts eine Leiche, bei der sie die Wache gehabt hätte, sich aufgerichtet; aber sie habe sie mit den Worten wieder niedergedrückt. ›Ei, was willst du unter den Lebendigen? Nieder mit dir; du gehörst nicht mehr zu uns!‹ Und die Leiche habe sich nicht weiter geregt. Hat man sich wohl einen solchen Grad von Aberglauben möglich gedacht? Und dürfen wir mit gutem Gewissen unsere Leichen noch ferner in den Händen so unwissender Totenweiber lassen?«
Wahrhaftig, jener Franzose hatte nicht unrecht, der, nachdem er als ein Toter in den Sarg gelegt worden und in demselben wieder erwacht war, dem Totengräber auftrug, zu dem katholischen Geistlichen, der ihm die letzte Ölung gegeben hatte, zugehen und ihn zu entschuldigen, dass er sich die Freiheit genommen hätte, wieder lebendig zu werden.
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