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Alter Aberglaube

Alter Aberglaube

Eine erklärliche Tatsache ist es, dass von jeher der Beistand überirdischer, teuflischer Mächte namentlich von Leuten in Anspruch genommen wurde, deren Berufsausübung mit häufiger Leibes- und Lebensgefahr verknüpft ist. Fischer, Matrosen, Jäger, Soldaten bildeten daher zu allen Zeiten vorwiegend diese Kategorie aktiv-tätiger Abergläubiger, und weiter einleuchtend ist es wohl, dass die kriegsgewohnten, von steter Gefahr umlauerten Schwertgesellen einer dreißigjährigen Kampfesperiode sich ganz besonders veranlasst fühlen mussten, zum Schutz und Heil ihres Körpers und behufs Entfaltung irdischen Wohllebens mit dem Satan in Verbindung zu treten und höllische Künste zu treiben. Dass schon in den Landsknechtshaufen die schwarze Kunst in Flor und Ansehen stand, weiß der Leser; gewerbsmäßig ausgeübt wurde sie zuerst von den dem Tross vagabundierend folgenden Strolchen und marodierenden Brüdern, vom gemeinen Soldaten mit Ehrentiteln belegt, wie Eisenbeiser, Federhänse, Wölfe, Spitzknechte, Schwörer, Lästerer u. a. m. Später ging die Kenntnis und praktische Betreibung der schwarzen Kunst auf weitere Elemente innerhalb des Heeres über; insbesondere waren es zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges der Henker mit seinen Steckenknechten, der Profoss und mancher ergraute Soldat selbst, welchen sich Gemeine und Offiziere vertrauensselig behufs Erlangung wundertätiger Mittel näherten. Diese nun unterschieden sich nach dem Zweck in solche, die dem Empfänger Unverletzbarkeit des Körpers gewähren sollten, ferner in solche, die ihm die Schädigung des Gegners verbürgten, und endlich in solche, deren Besitz Reichtümer, Wohlleben und Glücksgüter aller Art in Aussicht stellte. Letztgenannte Mittel, unter anderem in Glückswürfeln, Wünschelruten und desgleichen mehr bestehende, waren mannigfaltiger Art. Im Folgenden sei das Augenmerk speziell auf die beiden erstgenannten, die festmachenden und die den Gegner schädigenden Zaubermittel gelenkt.

Die Kunst des Festmachens, wie die des Waffensegnens oder Bannens, teilweise auch die Mittel hierzu sind keineswegs Erfindungen der Zauberer des 16. und 17. Jahrhunderts, sondern sie entstammen der mythisch-heidnischen Vorzeit. Eine von der Soldateska des Dreißigjährigen Krieges mit Vorliebe an gewendete Art des Festmachens war die Passauer Kunst, angeblich 1161 vom Henker zu Passau, Kaspar Neidhardt von Hersbruck erfunden. Er schrieb mithilfe einer in Fledermausblut getauchten Rabenfeder auf Zettel von Papier, Seide oder wohl gar auf eine Hostie allerhand kabbalistische Sprüche und Zeichen. Diese Passauer Zettel, unter den linken Arm gebunden, galten als ein zuverlässiges Amulett. den Träger vor feindlichen, selbst verzauberten Geschossen zu schützen. Die Nachfolger des ehrlichen Neidhardt in besagter Industriebranche machten im Laufe des großen Krieges ein glänzendes Geschäft. Freilich mögen sie die Fabrikation des beliebten Massenartikels wenig gewissenhaft betrieben haben, denn gar viele Besitzerdes untrüglichen Zaubermittelchens sind von dem tödlichen Blei getroffen worden.

Als dem oben beschriebenen Festmachmittel an Wirksamkeit mindestens ebenbürtig galt, das Galgenmännlein oder die Alraunwurzel, welches Zauberkraut seinem Besitzer obendrein noch unwandelbares Glück im Spiel verschaffte. Freilich wurde sein Besitz zumeist mit dem kostbarsten Preis erkauft, nämlich mit dem unwiederbringlichen Verlust der ewigen Seligkeit für den, der es im Sterben bei sich trug. Der Alraun oder Galgenmännlein, um einer zuverlässigen Geschichtsquelle zu folgen, bestand aus der Wurzel einer auf wüsten Plätzen vorzugsweise unter einem Galgen wachsenden Pflanze, die oft recht sonderbare Formen hatte, in welchen man bei einiger Nachhilfe wohl Menschenähnlichkeit entdecken konnte. Sie musste am Freitag vor Sonnenaufgang im Beisein eines schwarzen Hundes gegraben werden, wobei man aber die Ohren sorgfältig verstopfen musste, weil die Wurzel beim Verlassen der Erde ein Geschrei von sich gab, das dem Menschen unerträglich und gefährlich war. Über der Pflanze, die ausgegraben werden sollte, mussten zum Zeichen, dass der Wurzelgräber auf den Schutz der Dreifaltigkeit verzichtete, drei Kreuze gemacht und die Erde ringsum ausgegraben werden. Dann befestigt man einen Strick darum, der am Schweif des Hundes angebunden ist, läuft fort und lockt den Hund mit einem Stück Fleisch nach. Der Hund reißt nun die Wurzel aus, fällt aber selbst tot nieder. Bemerkt sei noch, dass nur solche Wurzeln die erhoffte Zauberkraft besaßen, welche wirklich die oben erwähnte menschliche Gestalt aufwiesen!

Ein Zaubermittel nicht prophylaktischer, wohl aber heilkräftiger Natur war die Waffensalbe, welche jede Wunde nicht in Gehirn oder Herz, verharschen machte. Das Rezept zur Herstellung des Medikamentes ist uns überliefert worden, es lautet:

Moos von einer Menschenhirnschale, am besten vom Schädel eines am Galgen hängenden Diebes, echter Mumiensaft und warmes Menschenblut, von jedem eine Unze, Menschenfett zwei Unzen, Leinöl, Terpentin und armenischer Bolus, von jedem zwei Drachmen: alles in einer Reibschale gut gemengt und zu einer Salbe vereinigt, welche in einem länglichen engen Gefäß aufbewahrt wird.

War schon die Herstellung der Waffensalbe keine leichte, so gestaltete sich die Anwendung noch schwieriger. Nicht die Wunde nämlich, sondern die Waffe, welche jene verursacht hatte, musste mit der heilkräftigen Salbe bestrichen werden.

Ein weiteres Mittel zum Festmachen war die Gämsenkugel, ein aus dem Magen der Gämse ausgeschnittenes knolliges Gewächs, welches man unter zauberhaften Zeremonien pulverisierte und verspeiste. Doch musste die betreffende Gämse um Mariä Lichtmess erlegt worden sein. Man darf wohl annehmen, dass letzteres Mittel waidmännischen Ursprunges ist, wie ja die Jägersleute von Urzeiten her stark in praktischem Aberglauben gemacht haben. So war zum Beispiel unter den Nimrods Anfang des 17. Jahrhunderts erst von jener Zeit datiert die allgemeine Anwendung der Büchse als Jagdgewehr statt der bis dahin noch immer üblichen Armbrust – die Sitte oder vielmehr die Unsitte des Waidmannsetzens stark im Schwang zu dem Zweck, einem anderen Schützen das Rohr zu verderben, d. h. treffunfähig zu machen. Der Zauber ging – wir stützen uns hier wieder auf den Wortlaut einer älteren Quelle – so vonstatten: Der Zauberer versucht, in die Nähe eines Schützen zu kommen, während dieser sein Rohr putzt. Er trachtet danach, ein Stück von dem Putzlappen zu erhalten. Hat er es in den Händen, so geht er zu einem Eichbaum, bohrt ein Loch in den Stamm, und zwar gegen Morgen, tut das Stück Putzlappen hinein und verkeilt das Loch mit einem Pflock aus Hagedorn, so ist dem bestohlenen Schützen das Rohr verdorben. Dieses selbe Mittel nun wurde später auch von Soldaten gegen feindliche Kameraden anzuwenden versucht und wurde allgemein unter dem Namen des Kugel- oder Büchsenbannens bekannt.

Zauberkugeln bildeten im Wesentlichen die Gattung der Verderben bringenden übernatürlichen Kampfmittel. Freikugeln nannte man sie und ihre Zubereitung fand um die Geisterstunde an unheimlichen, verhängnisvollen Orten statt, so in der Nähe eines Galgens oder an einem Wegekreuz. Sie galten als unfehlbare Todesgeschosse nicht nur für ein menschliches Opfer gewöhnlichen Schlages, nein, auch der Zauber des Festmachens erlosch vor der tödlichen Gewalt des Satansprojektils. Aber nicht alle trafen und vernichteten, wie es der Schütze wünschte. Die diesem zuletzt verbleibenden Freikugeln lenkte der Höllenfürst nach beliebigem Ermessen, und nicht selten wurde der Schütze das Opfer seiner eigenen Zauberkunst. Auch Kugeln aus Gold oder Silber standen im Ruf, höllische Eigenschaften zu besitzen und selbst dem Festgemachten verderblich zu werden. Schon aus der Landsknechtzeit wird eine hierauf hinweisende Anekdote berichtet: Nach der Schlacht bei Pavia trat ein spanischer Soldat aus Kaiser Karls Söldnerheer an den gefangenen König Franz I. von Frankreich heran und überreichte ihm eine goldene Kugel mit den Worten: »Da ich in der Schlacht keine Gelegenheit fand, mich ihrer zu bedienen, erlaube ich mir, sie dir als Geschenk anzubieten.« König Franz soll die seltsame Gabe mit begreiflichem Befremden angenommen, jedoch nicht unterlassen haben, den freimütigen Spender mit einem reichen Gegengeschenk zu versehen.

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