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Der Welt-Detektiv Band 6

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Halluzinationen und Prozess von Johanne Hervilliers …

Halluzinationen und Prozess von Johanne Hervilliers. Sie wurde in Ribemont verbrannt. (1578)

Dieser Prozess war die nächste Veranlassung, dass Bodin sein Werk über die Zauberei schrieb. Er hatte als königlicher Anwalt dem Prozess beigewohnt.

Die Mutter von Johanne Hervilliers war schon 1548bals Hexe in Senlis verbrannt worden. Johanne musste damals als Kind bei der Hinrichtung ihrer Mutter zugegen sein und wurde dann noch als Hexe ausgepeitscht. In ihren Geständnissen, die sie frei und ohne auf die Folter gespannt worden zu sein, ablegte, erklärte sie, sie gehöre dem Teufel schon seit ihrer Geburt; seit ihrem zwölften Jahr habe sie sich einem Teufel hingegeben, der, gestiefelt, gespornt und den Degen an der Seite, so oft zu ihr gekommen sei, als sie einen Wunsch nach ihm gehabt habe. Er schlug ihr auch vor, sie zur Mutter eines kleinen Teufels zu machen. Um zum Hexensabbat zu kommen, wollte sie eine Salbe nötig gehabt haben. Sie glaubte, schuld an mehreren Todesfällen zu sein, zuletzt noch an dem Tod eines Bauern, den sie verwünscht hatte, obwohl sie noch während der Krankheit dieses Mannes einen heftigen Streit mit dem Teufel gehabt haben wollte, von dem sie verlangte, er solle ihn doch wieder gesund machen. Als sie den Teufel bat, er möge doch den Umgang mit ihr abbrechen, so kündigte ihr seine Stimme an, dass er von nun an keine Zeit mehr habe, sie zu besuchen.

Seit ihrer frühesten Jugend war Johanne der Gedanke an Hexen und an den Umgang mit dem Teufel eingeimpft. Es bedarf zur Erklärung ihrer Halluzinationen schwerlich noch narkotischer Substanzen. Sie hatte einen solchen Widerwillen gegen das Leben, dass sie sich so rasch als möglich zu sterben sehnte; eine Erscheinung, die wir bei vielen der Hexerei Angeklagten der damaligen Zeit wiederfinden.

Eine Melancholische, die von dem Bailli von Chateauroux verurteilt worden war, verlangte auf der Stelle hingerichtet zu werden, denn sie wolle lieber sterben, als sich von dem Teufel noch länger quälen zu lassen.

Eine andere klagte, dass der Teufel sie jeden Tag zu irgendeiner bösen Tat hintriebe.

Sie bat, man solle sie töten, denn sie selbst habe nicht eher Ruhe, bis sie einen anderen Menschen getötet habe.1

Pigray, der mit Leroy, Falaiseau und Renard 1589 in Tours vierzehn Teufelsanbeter zu prüfen hatte, sagt von ihnen: »Wir unterhielten uns mit ihnen in derselben Weise, wie man sich mit Wahnsinnigen zu unterhalten pflegt. Wir fanden aber in ihnen nur arme stupide Menschen, denen der Tod gleichgültig war oder die ihn zum Teil selbst herbeiwünschten. Unsere Ansicht war vielmehr, sie mit Helleborus vollzustopfen, um sie tüchtig abführen zu lassen, als sie zu bestrafen, und der Gerichtshof befolgte unsern Rat.«

Solche Ansichten standen aber in der damaligen Zeit isoliert und die Auffassungsweise von Bodin überwog. 1582 verurteilte die Inquisition in Avignon eine Menge von Dämonomanen zum Tode, bei denen die Teufelserscheinung nach der Schilderung von Michaelis nach einer großen Hungersnot eingetreten war.2

Show 2 footnotes

  1. Ein solches Geständnis ist ganz dasselbe, wie wir es noch heute so oft in Irrenhäusern finden. Diese Mordmonomanie ist in vielen Fällen nur die Aushilfe der eigenen Neigung zum Selbstmord. Oft ist sie aus dem Kontrast der Gefühle entsprungen und richtet sich dann oft gegen die geliebten Personen; die größte Liebe wird zum größten Hass. Die endliche blutige Tat ist nur der Ausgang und das Ende eines langen Kampfes der verzweiflungsvollsten Gefühle.
  2. Galmeil macht dabei darauf aufmerksam, dass die ersten Halluzinationen sehr häufig bei den Dämonomanen nach langen moralischen und physischen Leiden stattgefunden haben: ein nicht genug zu beachtendes Faktum. Ein schwacher, zu einer scharfen sinnlichen Perzeption unfähiger Körper verführt weit eher zur bereitwilligen, gläubigen Annahme von abergläubischem Unsinn als eine kräftige und robuste Natur.