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Der Welt-Detektiv Band 6

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Das schwarze Buch vom Teufel, Hexen, Gespenstern … Teil 57

Das schwarze Buch vom Teufel, Hexen, Gespenstern, Zauberern und Gaunern
Dem Ende des philosophischen Jahrhunderts gewidmet
Adam Friedrich Böhme, Leipzig, 1796

Die Zauberin Engel Christine Schreder

Im Mai des Jahres 1785 meldete die Frau des Einwohners Andreas Hildebrand zu Hilvershausen beim Hildesheimischen Amt Hunsrück mit weinenden Augen, dass sie eine Magd im Hause habe, die sich Engel Christine Schreder nenne, die eine offenbare Zauberin sei. Sie habe gedroht, dass ihre Kühe und Pferde und endlich ihr Mann sterben sollte. Diese Drohungen wären auch schon an der Ziege und einem Pferd vollzogen, indem bereits beide krank wären. Sie bat um Gottes willen, ihr beizustehen und dieses Unglück von ihr abzuwenden. Der Amtmann hatte mit dem mangelhaften Verstand dieser Frau Mitleid und versuchte sie von der Torheit ihrer Meinung zu überzeugen, als er Nachricht erhielt, dass das ganze Dorf über diese Geschichte in Aufruhr sei. Er verfügte sich daher sogleich an den Ort und fand die Schredern mit einem Gesangsbuch in der Hand im Bett liegen.

Auf die Frage, was ihr fehle und ob sie krank sei, gab sie zur Antwort: »Es ist alles wahr, was die Hildebrandin berichtet hat.«

Als sie nun um das, was wahr sei, genauer befragt wurde, erzählte sie, sie hätte von ihrer Großmutter alles gelernt. Diese hätte einstmals, als sie von ihrem Vater geschlagen worden war, zu ihr gesagt: »Mädchen, dir ist keiner als der Teufel gut. In dessen Schutz musst du dich begeben.«

Hierauf hätte die Großmutter ihr die Nase blutig gemacht, ein Stück Holz genommen, darauf einige Tropfen Blut geschmiert und gesagt: »Nun kannst du dir helfen. Wenn dir künftig einer etwas zu Leide tut, so nimm ein Messer und wirf es in drei Teufels Namen unters Bett, dann muss das Vieh und endlich der Hausherr erkranken.«

Diesen Rat habe sie befolgt und auch die Worte dabei gesprochen. Da nun solch ein Messer nicht könne herbeigeschafft werden, ohne dass eine Seele geopfert würde, so habe sie eine Tracht Schläge gefordert, welche sie auch empfangen hätte.

Fast schien es, als ob das Mädchen wahnsinnig sei. aber ihre übrigen passenden Antworten bewiesen das Gegenteil. Da man in ihrem Gesicht verschiedene blutige Streifen bemerkte, so wurde ein Chirurgus herbeigerufen, sie zu besichtigen. Sie war kaum halb entkleidet, da sah man mit Entsetzen, wie unmenschlich sie gepeitscht, geschnitten und gebrandmarkt war. Nun wurde sie aus dem Hildebrandschen Haus weg in ein anderes getragen, wo sie gleich bekannte, dass die ganze Hexengeschichte von den Hildebrandschen Leuten erdichtet und sie so lange gepeinigt worden wäre, bis sie gelobt hätte, sie in Gegenwart der Obrigkeit als wahr zu erzählen. Dies veranlasste eine nähere Untersuchung, darin sich die Sache folgendermaßen entwickelte: Die Ziege im Hildebrandschen Haus war krank geworden, welches man einer Hexe zugeschrieben, um diese ausfindig zu machen, die Schlüsselprobe gemacht habe, wobei mancherlei Fragen zum Beispiel, wer die Hexe sei, wo sie wohne, was sie gemacht hat usw. getan wurden. Wohin nun der Ring des Schlüssels gezeigt hatte, die war so lange für die Hexe gehalten worden, bis ein abermaliger Versuch eine andere in Verdacht gebracht habe. Man hatte sich mit dieser Schlüsselprobe den ganzen Winter beschäftigt. Verschiedene Leute waren dadurch in den Verdacht der Hexerei gekommen. Endlich hatte man in Gegenwart des ganzen Hauses und der Bramann die Schlüsselprobe von Neuem gemacht und oft wiederholt. Da nun der Ring auch auf die Dienstmagd, die Schredern, gezeigt hatte, so war sie, ein Mädchen von siebzehn Jahren, von allen für die Hexe gehalten worden, welche die Ziege bezaubert habe. Um noch mehr davon zu erforschen, hatte die Sabine Bramann das betrügerische Spiel noch einmal angefangen und folgende Fragen gestellt, ob die Ziege behext sei; ob das Füllen behext sei; ob die Kühe und Pferde behext wären; ob die Wirkung des Hexens auch an den Hausherrn komme; wer das Hexen getan habe. Endlich hatte sie auch die Frage getan, ob die Engel Christine Schreder die Hexe sei, welche all dies verübt habe, wobei sich der Schlüssel abermals gedreht hatte. Zu eben dieser Zeit waren in dem Hildebrandschen Haus zwei Messer und drei Ellen Band vermisst worden. Darüber hatte die Sabine Bramann wieder die Schlüsselprobe gemacht und war dadurch abermals in dem Verdacht bestärkt worden, dass die Schredern die Hexe sei. Nun fiel man das arme Mädchen tätlich an, entblößte ihre Lenden, schlug sie anfänglich mit einem Strick, danach mit einer Pferdepeitsche, und verlangte das Geständnis, dass sie das Vieh behext sowie die Messer und das Band gestohlen habe. Da dies nicht wirken wollte, so fuhr man mit Schlagen auf den Lenden, Rücken, Armen und Beinen fort, bis endlich alle ermüdet nachließen und das Mädchen zu Bett kroch, wo sie noch am folgenden Morgen nackt und betäubt gelegen hatte. Dort aber wurde zu einem noch weit grausameren Verfahren geschritten. Ungefähr um zwölf Uhr mittags tritt die Hildebrandsche Ehefrau mit ihrem Ehemann, Sohn, Tochter und der Bramann plötzlich vor das Bett des Mädchens. Man zog sie mit Gewalt heraus, entkleidete sie vom Kopf bis zu den Füßen und peitschte sie mit einer Pferdepeitsche über alle Teile des Leibes, bis sie endlich zu Boden stürzte. Während dessen wurde die Schredern beständig gefragt, ob sie nicht gehext habe. Da sie aber dennoch nicht gestehen wollte, so schnitt man ihr alle Haare des Kopfes bis auf die Haut ab. Als sie nun so nackend dastand, steckte man sie von Neuem unter das Bett, schlug bald mit einem Strick, bald mit einem Besenstiel ohne Schonung eines Teils am Leibe unaufhörlich auf sie ein, bis die Bramann den Rat gab, dass es zur Verhütung aller weiteren Hexereien gut sein würde, wenn man von dem Mädchen Blut erhalten könnte. Sogleich wurden ihm mit einem stumpfen Brotmesser die Schienbeine fünfmal zerschnitten. Als aber davon noch kein Blut fließen wollte, so schlug man sie mit einem Instrument, womit sonst Kühen und Pferden die Ader geöffnet wurde, eine tiefe Wunde in die Wade und sieben Löcher in den Rücken. Durch diese heftigen Schmerzen wurde die Schredern wieder ohnmächtig. Bei ihrem Erwachen war Sabine Bramann von Neuem mit der Schlüsselprobe beschäftigt, wobei sie unter anderen die Frage stellte, ob es gut sei, dass die Schredern auch mit glühenden Zangen gezwickt werde, welches durch den Schlüssel bejaht wurde. Ungesäumt machte der Hildebrandsche Sohn (ein Junge von 16 Jahren) die Zange glühend und zwickte sie damit in die Nase, wodurch sie von Neuem ohnmächtig wurde. Dennoch fuhr er mit Zwicken und Brennen auf dem Rücken, den Schenkeln und Waden fort, da indessen die Schredern besinnungslos auf dem Boden ausgestreckt lag. Aus Furcht, dass sie gar sterben könnte, fing man an, sie mit Wein und Branntwein zu waschen. Da sie dadurch wieder einige Empfindungen und Vorstellungskraft erhielt, so drang man in sie, dass sie nur gestehen sollte, worauf sie aus Furcht vor einer noch übleren Behandlung alles sagte, was man verlangte. Die Sabine Bramann hob hierauf wieder ihre Schlüsselprobe an und legte der Schredern Folgendes an Fragen vor, ob sie nicht einmal eine Tracht Schläge von ihren Eltern empfangen, darauf ihre Zuflucht zu ihrer Großmutter genommen und diese ihr denn gesagt habe: »Dir ist keiner als der Teufel gut.«

Die Schredern bejahte dies in der Angst und musste dann auf einen Zettel Jesus Namen und auf einen anderen Blut Jesu Christi dreimal schreiben, welches man ihr auf die Brust und auf den Rücken legte, wahrscheinlich um sich gegen den Teufel oder ihre weiteren Hexereien zu schützen. Die Sache wurde im Dorf bekannt. Man sprach davon, dass sie gerichtlich untersucht werden sollte. Das Hildebrandsche Haus geriet in Schrecken und versprach der Schredern ein neues Kleid unter der Bedingung zu schenken, wenn sie gegenüber der Obrigkeit sagen würde, dass sie das Hexen wirklich erlernt habe. Auch reichte man ihr ein Buch, darin sie bei der Ankunft des Amtsmanns lesen sollte. Die Täter wurden bestraft. Sabine Bramann kam auf zwei, die Hildebrandsche Ehefrau auf ein Jahr ins Zuchthaus. Andreas Hildebrand wurde mit seiner Tochter auf vierzehn Tage und sein Sohn auf drei Wochen bei Wasser und Brot, einen Tag um den anderen zum Arrest verdammt, welcher Letztere bei Endigung desselben noch 15 Stockschläge durch den Schließer empfing. Sämtliche Verurteilte mussten die Gerichts – und Heilungskosten und der Schredern hundert Taler für die erlittenen Schmerzen bezahlen.