Das Marktg’schlärf von Wolfratshausen … Teil 3
Das Marktg’schlärf von Wolfratshausen, der Raub- und Mordritter Judas von Teufelsnest und der fromme Pilger und heilige Märtyrer Konrad Nantovin
Eine höchst schauerliche Ritter-, Räuber-, Mörder- und Gespenstergeschichte aus dem 13. Jahrhundert
Altötting, ca. 1860
Unseren Lesern sollten diese scheußlichen Henkerwitze, wie sie in finsteren Zeiten in Folterkammern zu hören waren, bekannt werden. Eine derartige Herzlosigkeit in christlichen Ländern ist fast unglaublich, zumindest aber unbegreiflich.
Vor dem Eingang zur Folterkammer in Regensburg befindet sich eine Bank, auf der der Unglückliche vor der Tortur noch eine Viertelstunde sitzen durfte, um sich zu überlegen, ob er freiwillig bekennen wolle oder nicht. Die Marterwerkzeuge konnte er durch eine Öffnung in der Tür genau betrachten. Der Eingang führt dann vier Stufen abwärts. Im Vordergrund links befindet sich eine Bank, auf der der Wundarzt Platz nahm. Er musste die Dauer der Folter nach der Körperkraft des Delinquenten bestimmen und ihm bei Bedarf chirurgische Hilfe leisten.
Da der Scharfrichter ein unehrlicher Geselle war, fehlt der Bank die Lehne. Er durfte sich erst setzen, nachdem der zu Quälende an das bestimmte Marterwerkzeug festgebunden war. Die Handarbeit selbst verrichteten gewöhnlich zwei Henkersknechte. Hinter dem Gitter auf der rechten Seite saß der Blutrichter. Dessen zwei Lichter waren mit Schirmen versehen, sodass der Gemarterte sein Antlitz unmöglich erkennen konnte. Dies war eine Vorsichtsmaßnahme, die verhindern sollte, dass jener sich rächt, wenn er wieder frei wird. Frei wurde ein Gefolterter, der die drei Grade der Folter überstanden hatte, ohne die verlangten Geständnisse abzulegen.
Aber in welchem Zustand wurde er frei! Mit zerfleischtem und zerquetschtem Leib war er gewöhnlich zur leichtesten Arbeit unfähig.
Fast alle Untersuchungen begannen damit, dass der Scharfrichter den Gefangenen nach gewissen, vom Richter angegebenen Punkten gütlich befragte. Dabei ging es schon ziemlich derb zu mit Angreifen, Niederdrücken und ungebunden auf einer Leiter ausstrecken. Nach einigen Tagen oder Wochen folgte der größere Ernst des peinlichen Befragens, des Aufziehens mit angehängten Gewichten und gebundenen Körper, was man ein kleines Züglein sehen lassen – einen Gesellenzug – nannte.
Es hing nur vom Belieben des Scharfrichters ab, ob er die Züge milder oder gröber gestalten wollte. Letzteres wird leider das Gewöhnliche gewesen sein. Bei Frauen wurde im ersten Grad der Daumenstock und im zweiten die Leibesbeschwerung verwendet, bei der ihnen in waagrechter Stellung schwere Steine und Gewichte auf den Kopf gelegt wurden.
Auch die scheußlichen Henkerwitze waren in den Gerichtsakten enthalten. Beim Staupbesen hieß es beispielsweise: die erste Weihe zum Galgen geben, über den Besenmarkt jagen, Fitz-Fetz machen oder einen Wettlauf im Halbschritt anstellen. In den schriftlichen Aufträgen wurde der Scharfrichter Meister Auweh, Meister Hämmerlein, Knüpfauf, Schnürhäuslein, Meister Stoffel, Meister Fix oder Kurzab genannt.
Man befahl ihm, dem Sträfling das Gröbste herunterzunehmen, ihm vom Brot zu helfen oder gut Geschirr zu machen, gut Geigen zu lehren und gut Beicht zu hören. Bei der Umschreibung des Henkertodes war man unerschöpflich in höhnischem Galgenwitz: Man ließ jemanden im Hanf ersticken, ein lustiges Gankele-Ginkele machen, die Strattacordi anziehen, den Wicht um etliche Spannen höher machen, mit einer Semmel aus dem Seilersladen vergeben, an der Herberge der drei Säulen als Bierzeichen aushängen, Profess tun lassen im Orden zu den dürren Brüdern usw.
Wenn das Todesurteil auch schon gefällt war, machten es sich manche Richter noch zum Vergnügen, ein paar Wochen oder nur ein paar Tage vorher eine kleine Folterung vorzuschalten, um ein Geständnis zu erpressen und sich dabei wohl auch an dem grauenvollen Geschrei und den Grimassen der Gequälten zu ergötzen. Die armen Sünder kamen bereits völlig zerknickt und gebrochen auf den Richtplatz. In den Gefängnissen herrschten Verzweiflung und Selbstmord. Dann hieß es, dieser oder jener sei mit dem Teufel im Bunde gewesen. Die Unmenge von Hinrichtungen lässt sich nur durch die Härte der Gesetze und Richter, die Wildheit der Menschen, die Grausamkeit der Herrschaften gegenüber Wildschützen und den Schwindel des unseligen Hexenwahns erklären. So wurde beispielsweise im Jahr 1591 in Schwabach ein eigener Drudenhenker angestellt.
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