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Kriminalakte 4 – Der Fall Tanja B.

Der Fall Tanja B.

Polizeidienststelle Schlüchtern, Hessen, Main Kinzig Kreis.

Wie jeden Morgen gegen 9 Uhr 30 so öffnet die Verwaltungsangestellte auch an diesem Montag, den 11. Juni 2018, die Dienstpost. Es ist dann kurz nach 10 Uhr, als sie den letzten Brief in den Händen hält. Sie liest nur die ersten vier Zeilen, dann wird sie leichenblass, rennt völlig verstört zu dem Dienststellenleiter des Polizeipostens und übergibt ihm das Schreiben.

Der Beamte nimmt das Schriftstück entgegen.

Während er die Zeilen überfliegt, wird sein Gesicht maskenhaft starr.

Guten Tag, steht dort geschrieben.

Hiermit lege ich ein Geständnis ab, dass ich meinen Lebensgefährten in unserer gemeinsamen Wohnung in der Niederzeller Straße in Steinau aus Notwehr erstochen habe …

Tanja B., die Unterzeichnerin des Briefes schreibt weiter, dass ihr Freund irgendwelche Kräuter zu sich genommen hatte, die seinen Sexualtrieb stimulieren sollten. Doch stattdessen habe er plötzlich wirres Zeug gestammelt, sie bezichtigt, vom Teufel besessen zu sein, und versucht sie zu erwürgen. Sie habe dann ein Messer genommen und zugestochen aus Angst, dass er ihr den Hals zudrückt. Es war der einzige Weg, sich zu befreien und somit Notwehr. Als Beweis habe sie ihre Verletzungen am Hals mit dem Handy fotografiert.

Sie hat so lange zugestochen, bis sich ihr Lebensgefährte nicht mehr bewegte.

Dann, behauptet sie, habe sie ihn ins Badezimmer gebracht und dort mit einer Kettensäge zerteilt und die Teile in Müllsäcke verpackt. Das Badezimmer sei mit Müllsäcken verklebt, damit der Gestank nicht nach draußen dringt. Sie hat 2 Schlüssel beigelegt, den Haustür- und den Wohnungsschlüssel, damit ihre beiden Katzen und die Rennmäuse ins Tierheim kommen und ihr Freund gefunden und begraben werden kann.

Das Ganze sei vor fünf Tagen geschehen. Jetzt ist sie auf dem Weg in die neuen Bundesländer, wo sie sich in zwei Wochen auf einer Polizeistation stellen will.

 

*

 

Die Polizisten sind zunächst sprachlos.

Ist dies alles nur ein makabrer Scherz, das Schreiben einer verwirrten Person oder doch grausame Realität?

Die Polizei muss der Sache so oder so nachgehen, trotzdem haben die beiden Beamten, die zu der angegebenen Adresse fahren, Zweifel. Um 10 Uhr 50 treffen sie in der Ortschaft Steinau an der Straße ein und stellen ihren Wagen um 11 Uhr 05 in der Niederzeller Straße, etwas abseits von der betreffenden Wohnung, am Gehsteigrand ab.

Die Gegend macht einen schäbigen Eindruck, es ist ein Viertel, in dem hauptsächlich Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener leben. Wie sich später herausstellt, interessiert sich hier keiner für den anderen.

Die Zweifel der Polizei schwinden allerdings schnell, als sie feststellen, dass man mit dem ersten Schlüssel tatsächlich die Eingangstür des besagten Hauses und mit dem zweiten Schlüssel die fragliche Wohnung öffnen kann.

Drinnen ist es eng und schmal, eine winzige Zweizimmerwohnung.

Alles ist vollgestellt, der Flur, die Küche, offene Dosen mit Katzenfutter, Lebensmittel, dreckige Teller, dreckige Wäsche, Tragetaschen, Kartons, Zeitungen und leere Wasserflaschen sind überall verteilt.

Es ist eine typische Messi-Wohnung und es riecht nach Katzenpisse und schimmligem Essen.

Der Geruch ist entsetzlich, denn es ist Juni und in ganz Hessen ist es unerträglich heiß und in der Wohnung sind alle Fenster geschlossen.

S. Meyer, eine der beiden Polizisten, sieht, dass überall Blut ist. Auf dem Fußboden, an der Wand, an der Flurgarderobe. Auf dem Boden sieht es aus, als wäre jemand barfuß durch das Blut gelaufen. Dann entdecken sie die Badezimmertür.

Es ist genauso, wie Tanja B. in ihrem Brief geschrieben hat.

Die Tür mitsamt Rahmen ist komplett mit Müllsäcken, Folie und Panzerklebeband abgedeckt.

Die Beamten machen ein Foto, dann verlassen sie die Wohnung und verschließen diese sorgfältig.

Am Streifenwagen angekommen verständigen sie sofort ihre Polizeidienststelle und danach die zuständige Kripo in Gelnhausen.

Es ist dann 11 Uhr 30, als Kriminalhauptkommissar Franz Efinger mit seinem Team eintrifft.

Gemeinsam betreten sie die Wohnung.

Efinger ist es auch, der die Folie, die Müllbeutel und das Klebeband am Badezimmereingang entfernt. Die Tür lässt sich nur etwa zwanzig Zentimeter weit öffnen, aber das, was die Beamten sehen können, genügt ihnen.

Im Bad befinden sich zwei Kettensägen, eine davon ist voller Blut. Überall liegen dunkle, prallgefüllte Müllsäcke und überall ist noch mehr Blut, viel mehr Blut.

Die Polizistin S. Meyer übergibt die Katzen einer Nachbarin, dann verlassen alle die Wohnung und verschließen sie erneut.

Kriminalhauptkommissar Efinger informiert das Tatortkommando, die Gerichtsmedizin und die zuständige Staatsanwaltschaft in Hanau. Da es sich hier offensichtlich um ein Tötungsdelikt handelt, landet der Fall bei Oberstaatsanwalt Dominik Mies.

Dieser ordnet an, dass sie nur alle gemeinsam, also er, Efinger, die Gerichtsmedizin und das Tatortkommando die Wohnung betreten sollen. Zunächst wird alles in der Wohnung dokumentiert. Jeder der Beamten weiß, man kann einen Tatort nicht einfrieren oder ihn mitnehmen.

Es gilt also die Spuren zu bewahren, zu sichern, weil man sie später vielleicht nicht mehr rekonstruieren kann. Gerade weil man in der Anfangszeit nicht weiß, was im Nachhinein einmal wichtig ist, dürfen keinerlei Spuren zerstört werden.

Deshalb werden die Müllsäcke erst geborgen, nachdem alle Spuren gesichert und dokumentiert sind. Die Müllbeutel werden in einem Zinksarg in die Gerichtsmedizin gebracht, die Wohnung versiegelt. Dort beginnt man noch am Nachmittag mit der Obduktion.

 

*

 

Im ersten Müllsack befindet sich der in eine Decke eingewickelte Kopf des Lebensgefährten von Tanja B., im zweiten der Torso, im dritten das linke Bein, im nächsten das rechte Bein, in einem weiteren die Arme. Der Leichnam ist also komplett, die Gerichtsmedizin beginnt mit ihrer Arbeit.

Unterdessen läuft die Fahndung nach Tanja B. auf Hochtouren, denn die Kriminalakten offenbaren hochbrisante Details über das Leben dieser Frau.

Sie ist wegen mehrfachen Betrugs vorbestraft und saß unter anderem deshalb zwei Jahre in der Justizvollzugsanstalt von Zwickau ein. Sie hat 7 Kinder von 3 verschiedenen Männern, die ihr vom Jugendamt weggenommen und allesamt in verschiedenen Pflegefamilien in den neuen Bundesländern untergebracht wurden.

Genau dorthin ist diese Frau, die ihren Lebensgefährten erstochen und mit einer Kettensäge zerteilt hat, laut ihrem Brief jetzt unterwegs. Die Polizeidienststellen, in deren Umgebung diese Kinder leben, werden benachrichtigt.

Die Beamten fahren sofort los und alle sind erleichtert, als sie feststellen, dass die Kinder Gott sei Dank alle wohlauf sind.

Unterdessen laufen die weiteren Ermittlungen auf Hochtouren.

Kriminalhauptkommissar Efinger, der den Fall bearbeitet, und sein Team, finden heraus, dass Tanja B. ihr Handy und das ihres Lebensgefährten offenbar mitgenommen hat. Dieses Handy ist es dann auch, das die Ermittler auf ihre Spur bringt. Sie führt damit ein Gespräch und wird dadurch geortet, und zwar in der Nähe von Dortmund und nicht, wie sie behauptete, in den neuen Bundesländern.

Für den Kriminalanalysten Mark T. Hofmann ist das nicht verwunderlich. Langjährige Studien haben ergeben, dass Menschen, die unter großem emotionalen Stress stehen, fast immer auf früh gelernte Verhaltensweisen zurückfallen; sie gehen an Orte, die sie kennen, sogenannte Komfortzonen. Tanja B. wurde 1983 in Dortmund geboren, das ist der Ort, an dem sie aufgewachsen ist, und wie fast alle Personen, die unter maximalem Stress stehen, geht auch sie genau dorthin, wo sie aufgewachsen ist, wo sie sich auskennt und geborgen fühlt.

Zwischen 18 und 19 Uhr ergeben Anrufe und Sprachnachrichten von Tanja B., dass sich die Frau in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofes aufhalten muss.

Die dortige Polizei beginnt sofort alle dort bekannten Übernachtungsmöglichkeiten zu überprüfen.

Um 21 Uhr erhält Kriminalhauptkommissar Efinger einen Anruf von den Dortmunder Kollegen.

Sie wissen nun, in welchem Hotel Tanja B. eingecheckt ist.

 

*

 

Der Zugriff erfolgt kurz vor Mitternacht.

Mit dem Zentralschlüssel der Hoteldirektion wird die Zimmertür geöffnet, vier Polizisten betreten den Raum. Dort sitzt Tanja B. reglos auf dem Bett. Die Frau wirkt völlig gefasst, als sie die Beamten mitnehmen, sie unternimmt keinen Fluchtversuch, sie widersetzt sich nicht ihrer Festnahme, sie schreit nicht, sie tobt nicht, sie weint nicht, sie schließt sich den Polizisten an, als würde sie mit ihnen einkaufen gehen.

Kurz darauf machen sich im hessischen Gelnhausen die Polizeihauptkommissarin Sandra Schwan und zwei ihrer Kollegen mit dem Auto auf den Weg nach Dortmund.

Dort holen sie gegen 01 Uhr 30 Tanja B. ab und fahren zurück nach Hessen.

Ein Haftbefehl wegen Totschlags ist längst erlassen.

Am 12.06.2018 um 10 Uhr beginnt bei der Kripo in Gelnhausen das Verhör.

Tanja B. bleibt die ganze Zeit über stur bei ihrer Notwehrversion.

Kriminalhauptkommissar Efinger kommen Zweifel, und je länger das Verhör dauert, umso größer werden diese. Er ist ein erfahrener Polizist und nach und nach fallen ihm Ungereimtheiten auf, die eine Notwehrsituation immer unwahrscheinlicher werden lassen.

Da ist zum einen die Kriminalakte von Tanja B., die besagt, dass diese Frau keineswegs die zu Tode verängstigte Person ist, die sie vorgibt zu sein. Tanja B. ist eine abgebrühte Berufsverbrecherin, die bereits mehrfach wegen schweren Betrugs verurteilt wurde und auf Bewährung frei gekommen ist, nachdem sie viele Monate im Gefängnis verbrachte. Sie gilt als arbeitsscheu, obwohl sie 20.000 Euro Schulden drücken, und lässt sich von ihren Männerbekanntschaften deshalb aushalten.

Zum anderen reagiert sie überhaupt nicht wie jemand, der vor wenigen Tagen seinen Lebensgefährten in Todesangst erstochen hat. Sie wirkt irgendwie kühl, distanziert, ja emotionslos, und wenn sie wieder den Tathergang beschreibt, kommt es Efinger vor, als würde ihm da jemand beschreiben, wie er Autoreifen wechselt.

Dann kommen die ersten Berichte aus der Gerichtsmedizin und der Kriminalhauptkommissar wird immer mehr in seinem Verdacht bestätigt, dass Tanja B. lügt. Im Torso ihres Lebensgefährten wurden Dutzende von Messerstichen nachgewiesen, davon mehrere im Rücken. Notwehr sieht anders aus.

Des Weiteren passen ihre Aussagen immer mehr zu einem Verhalten, das Kriminalanalysten und Profiler einem Mörder zuordnen.

Es gibt so gut wie niemanden, der aus einer Notwehrsituation oder im Affekt heraus gehandelt hat und danach immer wieder dieselbe Aussage macht. Diese Person steht unter Stress, Emotionen kommen hoch, sie wird ihre Aussage nie buchstabengetreu wiederholen. Bei jeder Befragung kommen neue Eindrücke hinzu, beschreibt man es anders und wenn es nur ein Wort ist.

Das, was Tanja B. da von sich gibt, klingt wie auswendig gelernt. Eine Geschichte, die sie sich nach der Tat bis zu ihrer Verhaftung sechs Tage lang zurechtlegen und einprägen konnte.

Dann kommen die ersten Ergebnisse der Recherchen über das bisherige Leben ihres Freundes.

Martin F., 47 Jahre alt, Busfahrer, war groß, stämmig, eine respekteinflößende Erscheinung, aber dennoch, wie die Befragung von Kollegen, Nachbarn und Freunden ergibt, ein sanftmütiger, höflicher, überaus freundlicher Mensch, der keiner Fliege etwas zuleide tun konnte. Sein einziges Manko war, dass er nicht gerade attraktiv war und auch nicht besonders vermögend und Schwierigkeiten hatte, beim anderen Geschlecht zu landen.

Kontoauszüge, Schufa-Auskünfte und anderes mehr ergeben, dass Tanja B. nicht das Geringste zu ihrem Lebensunterhalt beisteuerte, im Gegenteil wahllos im Internet Dinge bestellte, die sie nicht bezahlen konnte.

Tanja B. bleibt trotz allen Indizien weiterhin bei ihrer Notwehraussage.

Staatsanwaltschaft und Polizei kommen immer mehr zu dem Schluss, dass sie deshalb bei ihrer Aussage bleibt, damit man sie im schlimmsten Fall höchstens wegen Totschlags verurteilen kann.

Mit ihrem Geständnis und guter Führung wäre sie nach ein paar Jahren frei.

Dass sie ihren Lebensgefährten zerstückelt hat, zählt nicht. Sie hat ihn getötet, was sie danach mit dem Toten gemacht hat, ist irrelevant. Sie wird nur dafür belangt, dass sie ihn erstochen hat.

 

*

 

Tanja B. wird dem Haftrichter vorgeführt und es kommt zur Verhandlung.

Eine Anklage wegen Totschlags steht zunächst im Raum.

Doch dann gibt es neue Erkenntnisse und die Gerichtsmedizin zeigt in einem Gutachten den tatsächlichen Tathergang auf. Die Spuren, die Verletzungen am Körper des Toten, die Vermessung der Wohnung und die Stellen, an denen man Blut gefunden hat, ergeben ein eindeutiges Bild. Die Bewegungsmöglichkeiten in der engen Wohnung, die Lage der Stichverletzungen, all das lässt nur noch einen Schluss zu.

Die Anklage gegen Tanja B. wird noch während der laufenden Verhandlung von Totschlag auf heimtückischen Mord erweitert.

Was die Gerichtsmedizin in ihrem Gutachten darlegt, lässt nicht nur Kriminalhauptkommissar Efinger, sondern auch alle anderen Anwesenden im Gerichtssaal frösteln.

Das Paar hatte sich am Tag der Tat zu einem Mittagsschlaf hingelegt. Als Martin F. tief und fest geschlafen hat, ist Tanja B. in die Küche geschlichen und hat dort ein dreißig Zentimeter langes Messer aus einer Küchenschublade genommen. Zurück im Schlafzimmer hat sie dann ihrem Lebensgefährten mit aller Kraft mehrmals in den Rücken gestochen.

Der stämmige Endvierziger erwachte durch die Schmerzen, kam aus dem Bett und wollte das Messer, mit dem Tanja immer wieder auf ihn einstach, abwehren. Deshalb auch die Schnittverletzungen an den Händen und den Unterarmen. Doch trotz seiner Stärke und seiner Größe hatte er nicht die geringste Chance gegen die Frau, die wie eine Furie immer wieder auf ihn einstach.

Insgesamt 31 Mal!

Noch während er versuchte, sie zu greifen, durchbohrte sie mit dem Messer seine Kehle und die Halsschlagader. Martin F. taumelte in den Flur hinaus, wo er schließlich aufgrund seiner Verletzungen und dem Blutverlust zusammenbrach und verstarb. Tanja B. zerrte ihren Lebensgefährten danach ins Bad und versuchte, seine Leiche mit einer Kettensäge zu zerteilen, da sie weder die Kraft noch die körperlichen Voraussetzungen besaß, um ihren Lebensgefährten als Ganzes zu entsorgen.

An dieser Stelle runden die bis dahin getätigten Ermittlungen der Kriminalpolizei Gelnhausen das Bild des Tathergangs ab.

Nachdem sie die erste Kettensäge nicht in Gang gebracht hatte, weil sie die Kette falsch aufzog und die Säge deshalb nicht funktionierte, fuhr sie in einen etwa 25 Kilometer entfernten Baumarkt, kaufte dort eine neue, mit bereits aufgezogenem Sägeblatt versehene Kettensäge, einen Ganzkörperschutzanzug aus Plastik, wie ihn zum Beispiel Autolackierer verwenden, und jede Menge Müllbeutel und Klebeband.

Zurück in der Wohnung begann sie nach dem Anlegen des Schutzanzuges, ihren Lebensgefährten in 5 Teile zu zersägen. Da sich in dieser Siedlung und im speziellen im Mietshaus sowieso keiner um den anderen kümmerte, wurde das Motorengeräusch der Säge zwar registriert, aber achselzuckend hingenommen.

Wie die Ermittlungen weiter ergaben, geschah diese Tat keineswegs aus dem Affekt heraus oder in Notwehr, sondern war von langer Hand geplant. Es wurde belegt, dass die harmonische Beziehung der beiden längst Vergangenheit war. Martin F. war es leid, dass seine Freundin weder zu ihrem Lebensunterhalt noch zu ihrer Lebensgestaltung beitrug, sondern den ganzen Tag nur in der Wohnung verbrachte, die allmählich einer Müllhalde glich, im Internet unterwegs war und Dinge bestellte, die ihre finanziellen Möglichkeiten bei Weitem überstiegen.

Er wollte sich trennen.

Wahrscheinlich hatte er den Entschluss schon vor einem Monat gefasst, denn genau ab diesem Zeitpunkt war Tanja B. im Internet unterwegs und googelte nach Seiten, in denen Tötungsarten durch Pflanzen, Pilze und Gifte genauestens beschrieben wurden. Eine Woche vor der Tat wurde ihre Internetsuche noch intensiver. Jetzt waren es Artikel über Fleischentsorgungen, von Gefriertruhen und dem Beseitigen von Leichengeruch.

Tanja B., von der Presse als Kettensägemörderin tituliert, wird daraufhin zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie nimmt das Urteil emotionslos und kalt lächelnd an.

Ende

Quellenhinweis:

(gs)