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Der Welt-Detektiv Band 6

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Bau und Einrichtung von Burgen im Mittelalter – Teil IV

Kriegerisches Leben in der Burg

Kommandant

Hatte der Besitzer einer Burg in derselben zugleich seinen Wohnsitz, so ist es selbstverständlich, dass er darin den Oberbefehl führte, wobei ihm gewöhnlich ein Burgvogt zur Seite stand. Zur Leitung der Verteidigung bedurfte es damals keiner besonderen Kriegskenntnis; die persönliche Tapferkeit entschied das meiste.

Wohnten in einer Burg mehrere Glieder eines und desselben Adelsgeschlechts, so führte das Haupt der Adelsfamilie den Befehl. Es kam nämlich häufig vor, dass die Stammburg in gemeinschaft­lichen Besitz verblieb, besonders wenn ihr Name zugleich Stammes­name geworden und keine der sich abzweigenden Linien geneigt war, einen anderen Namen und damit auch wohl ein geändertes Wappen anzunehmen. Nur die Ländereien und übrigen Güter wurden geteilt.

Besaß ein Adelsgeschlecht mehrere Burgen, die teils des besseren Schutzes und der Verteidigung ausgedehnter Gebiete, teils der Jagd wegen erbaut worden waren, so geschah es, dass in diesen Burgen die jüngeren Glieder des Geschlechts wohnten, und derjenige von ihnen, welcher nach dem Tod des Familienoberhauptes dessen Stelle einzunehmen berufen war, dann zur Stammburg übersiedelte.

Hatte eine Burg mehrere Eigentümer von verschiedenen Geschlechtern, so wählten diese aus ihrer Mitte einen Oberen, der in den Ganerbenburgen1 Deutschlands Burghauptmann, Reichsamtmann, Burggraf, auch Burgmeister hieß. Jeder Mitbesitzer oder Ganerbe konnte auf dem ihm zugehörigen Burgraum Wohnbauten nach seinem Gefallen aufführen, nur durfte er den Türmen nicht zu nahe kommen, die Zugänge nicht versperren, und nicht höher als die anderen Teilhaber bauen. Ferner war ihm gestattet, seinen Besitz mit einer dünnen und nur einige Fuß hohen Mauer zu umschließen, daher ist der innere Raum mancher Burgen von mehreren kleinen Mauern durchzogen. Die Brunnen hingegen und die Zugänge, Ringmauern, Tore und Türme blieben in Gemeinschaft und wurden gemein­schaftlich erhalten und besetzt. Die Wächter der Tore und Türme mussten jedem der Mitbesitzer huldigen. Eine solche Burg stellt sich und gleichsam als eine Ritterkaserne dar.

Kam eine Burg aus Geldnot ihres Besitzers auf Wiederkauf oder als Pfandschaft in andere Hände, so erhielt der Pfandinhaber das volle Kommando in derselben und zwar, wenn er dem niederen Adel und die Burg dem Landesfürsten oder einem Standesherren gehörte, unter der Benennung eines Burggrafen oder Kastellans, und manchmal mit dem Recht, den Namen dieser Burg als Adelsprädikat zu führen. Nur musste sich derselbe gewöhnlich verpflichten, dem Schuldner in Notfällen den Einzug mit bewaffneter Mannschaft, sei es wegen des sicheren Rückzuges oder der Verteidigung gegen einen Feind, zu gestatten.

Es kam auch vor, dass der Besitzer einer Burg den Gebrauch derselben gegen eine Miete einem anderen gestattete, der in Zeiten der Gefahr seine eigene nicht erreichen konnte, oder dem diese Burg gelegener war, um daraus einem Feind, mit dem er in Fehde war, zu schaden.

Burggraf, Pfleger

In den Burgen, welche im vollen Besitz der Landesfürsten oder der Dynastengeschlechter blieben, ohne jedoch von ihnen ständig bewohnt zu sein, und in der Wohnburg selbst, wenn der Eigentümer auf längere Zeit verreiste, wurden adlige Hauptleute ernannt, die den Befehl in derselben führten, das Burggut verwalteten und die Gerichtsbarkeit ausübten. Sie hießen Burggrafen, Kastellane, Burg­vogte, in Österreich später auch Pfleger, und hatten gewöhnlich anstatt des Soldes gewisse Geldeinkünfte. Die Pfleger nahmen auch anstatt des Soldes gewisse Geldeinkünfte. Die Pfleger nahmen auch in den ihnen anvertrauten Burgen neue Wehr- und Wohnbauten einstweilen auf eigene Kosten vor. Sie wurden später dafür ent­schädigt und bekamen vom Burgbesitzer die Zusicherung, dass sie und ihre Erben daselbst nicht enthaust werden sollen, bis nicht an sie die Bauauslagen bezahlt sein würden. Hin und wieder hatte der Pfleger von seinen Einkünften die Turm- und Burgwächter und in späterer Zeit manch­mal auch die übrige Verteidigungsmannschaft zu verpflegen und zu bezahlen. Es kam ferner vor, dass er das Kriegszeug, Armbrust, Bolzen, später auch Büchsen und Pulver mitbrachte, und wenn er von der Burg schied, wieder mitnahm. Zu Pflegern wurden oft die Gläubiger aus dem niederen Adelsstand bestellt, an welche die Burg verpfändet worden war.

Manche Pfleger oder Burggrafen missbrauchten die ihnen an­vertraute Macht zu öffentlichen Gewalttaten und brachten dadurch ihre Herren in große Verlegenheiten und Schäden. Zum Beispiel war nach dem öster­reichischen Landrecht war bestimmt, dass der Besitzer einer Burg für den Schaden, welchen ohne sein Wissen und Willen der Burg­graf dem Lande zugefügt hatte, nur dann unverantwortlich sei, wenn er seinen räuberischen Beamten dem Gerichte ausliefert; war dieser jedoch entflohen, so solle sein Herr vollen Schadenersatz leisten. Wenn der Burggraf, während sein Herr auf längere Zeit außer Landes war, sich unterfing, Wegelagerei zu treiben, so soll der Landrichter mit den nächsten Insassen vor die Burg ziehen. Bekam er den Burggrafen in seine Gewalt, so solle derselbe wie ein Räuber behandelt werden. Entfloh er aber, so solle man alles Holzwerk der Burg herabreißen und vor derselben verbrennen. War der Raub während der Anwesenheit des Herrn in der Burg vollbracht worden, dann soll sie zerstört werden.

Besatzung

Die Sicherheit und Bewachung einer Burg wurde durch die Burgknechte besorgt. Die Verteidigung war, solange das ganze Kriegswesen auf dem Adel beruhte, Sache des Adels, der Herren, Ritter und Edelknechte.

Von den Burgknechten standen die Pförtner und Torwachen, der Türmer und die Turmhüter in Lohn und Kost. Zum anderen gemeinen Wachdienst wurden die meist leibeigenen Bewohner der zur Burg gehörigen Höfe der Reihe nach beigezogen, oder sie entrichteten ein bestimmtes Wachegeld, worauf dann die Wache mit Lohnwächtern oder Söldnern besetzt wurde.

War eine Burg mit einem Angriff bedroht, – die Fehde wurde in der Regel drei Tage vor ihrem Beginn angekündigt, – so versammelten sich des Burgherrn Stammesvettern, Freunde und Vasallen zu ihrer Verteidigung.

Die Vasallen oder Lehenleute, welche zur Verteidigung einer Burg verpflichtet waren, hießen Burgmannen. Sie nahmen von dem Besitzer einer oder mehrerer Burgen ein Haus, ein Grundstück oder ein ganzes Gut, eine jährliche Natural- oder Geldrente, Letzteres war am häufigsten der Fall, als Burglehen an, und leisteten darauf den Leheneid. Dadurch verpflichteten sie sich zur Verteidigung einer Burg, so oft sie dazu von dem Herrn aufgefordert wurden, und unterwarfen sich zugleich der Beobachtung des Burgfriedens und anderer in der Burg getroffenen Anordnungen, solange ihr Aufenthalt daselbst dauerte.

Diese Lehenspflicht war jedoch verschieden. Der eine ver­pflichtete sich im Allgemeinen zum Burgdienst. Er musste sich in jeder Burg seines Lehenherrn auf dessen Einberufung stellen und sie gegen jeden Feind verteidigen helfen. Der Aandere verpflichtete sich nur auf eine oder einige im Lehensbriefe namentlich bestimmte Burgen seines Herrn und konnte in die Übrigen nicht gefordert werden, aber auch in die Erstgenannten nicht, wenn sie von einem Feind bedroht waren, gegen den er nicht dienen zu müssen, sich ausdrücklich vorbehalten hatte. Es gab aber auch Burgmannen, welche sich verbindlich machten, immer, auch in Friedenszeiten, in der Burg zu wohnen, also eine ständige Besatzung zu bilden. Das war besonders bei großen Burgen der Fall, auch bei jenen, die vom Herrn nicht bewohnt wurden. Ihre Wohnungen waren entweder in den Burggebäuden selbst, in den Dynastensitzen gewöhnlich in der Vorburg, oder sie bestanden aus besonderen Häusern, welche an die Burgmannen als Lehen hingegeben worden waren. Wenn der Burg­raum zu beschränkt war, lagen diese Häuser immer der Burg möglichst nahe. In den an die Burg stoßenden Städten waren sie in der Burg-­ oder Hofgasse und standen nicht unter der städtischen Gerichtsbarkeit, zahlten keine Abgaben und hatten überhaupt Adelsfreiheit. Die Burgmannen in großen Landesburgen gehörten oft dem benachbarten hohen Adel an. Die Wohnung, welche ein Burgmann in oder nahe bei der Burg fortwährend oder in gewissen Zeiten des Jahres vermöge seiner Lehenspflicht zu nehmen verbunden war, hieß Burghaus und Burgsess. Jene Burgmannen, welche nur im Kriegsfall sich einfinden mussten, hießen die Unbesessenen.

Noch ist zu bemerken, dass bei dem Verkauf oder Versatz einer Burg die auf diese Burg angewiesenen Burgmannen in der Art mit veräußert wurden, dass die gegenseitigen Rechte und Verbind­lichkeiten auf den neuen Besitzer übergingen.

In gemeinschaftlichen Burgen musste jeder Teilhaber eine bestimmte Zahl Verteidiger stellen und zur Ausrüstung und Verproviantierung beitragen. Wollte er in eigener Fehde die Burg benutzen, so stand ihm als Miteigentümer das Recht zu, sich dahin zurückzuziehen und dort zu verteidigen. Er musste aber davon vorher den anderen Teilhabern Anzeige machen, die Besatzung entweder verstärken oder ganz stellen, die Waffen liefern und Kosten und Schäden tragen.

Wenn zwei Adelige, welche ihre eigenen Burgen besaßen und auch noch Teilhaber an einer anderen Burg waren, miteinander in Fehde gerieten, so blieb diese Burg neutral.

Als im späteren Mittelalter die alten Lehengüter meistens vererbrechtet waren, die Vasallen immer säumiger und unzuverlässiger wurden, und man keine Güter mehr vergeben konnte, um den Eifer oder die Zahl der Lehenleute zu vermehren, als seit Anwendung des Pulvers und der Feuerwaffen das Kriegswesen nach und nach völlig umgestaltet wurde, die Kraft nicht mehr in der adligen Eisenreiterei, sondern in einem gut bewaffneten und geschulten Fußvolk lag, und der Adel seine Stellung als alleiniger Kriegerstand verlor, kam es immer häufiger vor, dass man Söldner warb. Diese machten aus dem Krieg ein Gewerbe, waren sowohl zu Fuß als auch zu Pferd in den Waffen besser geübt, als die Lehenleute und brachten ihre volle Kriegsrüstung mit. Mit ihnen wurden nun die Burgen für die Zeit der Not besetzt. Zu ihrer Besoldung entrichteten die Lehenleute eine ständige Rüststeuer, und die Untertanen mussten Lebensmittel und auch noch Geld herbeischaffen. Das Söldnerwesen entstand schon im 14. Jahrhundert und bildete sich im 15. zu festen Normen aus.

In Oberösterreich zum Beispiel waren damals die kriegsgewandtesten Söldner leicht zu haben, und zwar aus dem nahen Böhmen. Dort hatte sich während des Hussitenkrieges eine vielfach neue, vorzügliche Kriegs­führung mit wohl gegliederten und einexerzierten Truppen ausgebildet, die nach Beendigung des Hussitenkrieges sich immer wieder ergänzten und in Abteilungen unter kriegserfahrenen Hauptleuten in fremde Dienste traten. Christof von Lichtenstein besetzte 1477 seine Burgen Wachsenberg, Ottensheim, Steyeregg und Reichenstein mit böhmischen Söldnern und kündigte dem Kaiser Friedrich, Herzog von Österreich, die Fehde an.

Die Besatzung der nur für den Raub erbauten oder zu diesem Zweck missbrauchten Burgen bestand gewöhnlich ebenfalls aus Söldnern, die sich aus heruntergekommenen Adligen, entlaufenen Leibeigenen und allerlei verzweifelten Leuten, an denen es damals nie fehlte, rekrutierten.

Zur Beschirmung einer mittelalterlichen Burg in Kriegszeiten bedurfte man keiner zahlreichen Besatzung, da nur die wenigen angreifbaren Stellen zu verteidigen waren. Im Jahre 1388 besetzte Herzog Albrecht III. im Krieg mit Passau die Burg Obernberg mit 80 Mann, von denen die Hälfte aus Schützen bestand. Als im Jahre 1399 der Pfalzgraf Ruprecht mit den Erzbischöfen von Mainz und Trier und der Stadt Frankfurt die bedeutende Ganerbenburg Tannenberg belagerte, wurde dieselbe nur von 56 Mann verteidigt und konnte erst nach 20 Tagen und großen Anstrengungen erobert werden.

Überfall

Bei fehdeartig geführten Kriegen versuchte man eine Burg durch Überfall oder im ersten Sturm zu nehmen, der dadurch unterstützt wurde, dass die Schützen und Schleuderer eine Menge Pfeile, abge­rundete Flusssteine und Bleikugeln gegen die Verteidiger der Mauern und Tore entsendeten.

Blockade

Gelang dieser Versuch nicht oder war die Burg günstig gelegen, stark befestigt, mit allem Nötigen wohl versorgt und mit einer tapferen Besatzung versehen, so beschränkte man sich bei dieser Überlegenheit der Verteidigung über den Angriff oft nur auf eine Blockade, um durch Hunger und Abschneiden des Wassers die Über gabe zu erzwingen. Bei geringer Zahl der Mannschaft besetzte man bloß die Wege zur Burg und verstärkte die Blockade manchmal durch Erbauung von Bollwerken. So errichtete 1380 Herzog Albrecht III. während der Einschließung von Schaunberg drei mit Gräben ver­sehene Werke, welche während eines Waffenstillstandes von den Belagerten überfallen und niedergebrannt wurden. Bei der Belagerung der Burg Steyr im Jahre 1468 wurden gegen dieselbe ähnliche Werke rings herum errichtet. Als die Burg sich nicht länger halten konnte, gelang es den Belagerten, diese Werke anzuzünden und während der Verwirrung glücklich zu entkommen. Eine zusammenhängende Zirkumvalationslinie kam sehr selten und nur bei Heeren vor.

Die oben genannten Gegenwerke bestanden aus Holz, aber auch aus Stein.

Dass sie vor der feindlichen Burg unter fortwährendem Angriff und in großer Eile erbaut werden konnten, geschah auf folgende Weise. Zimmerleute bereiteten das nötige Holzwerk vor, schlugen plötzlich über Nacht ein Turmgerippe auf, bekleideten es mit Bohlen, machten es schon nach wenigen Stunden verteidigungsfähig und zur Beschützung weiterer Befestigungsarbeiten tauglich. Nun begann manchmal noch der Steinbau, dem der Holzbau als Gerüst und Schablone diente. Die Bekleidungsbohlen wurden beseitigt in dem Maße, wie die Mauern in die Höhe stiegen. Das Zimmerwerk aber blieb, im Inneren ganz oder teilweise von der Mauer umschlossen, stehen. Dann und wann wurde der Bauplatz von Verhauen umfasst, den Reisige verteidigten.

Ummauerte Holzburgen

Der Nutzen dieser Baumethode, sowohl bei der Ausführung, die dadurch sehr erleichtert und beschleunigt werden konnte, als auch nach derselben, wo das Balkennetz dem jungen Mauerwerk als Zange und Anker diente und den Stoß der Steinwürfe und Sturmböcke auf das Ganze verteilte, war Ursache, dass man solche ummauerte Holzburgen, auch dann, wenn sie für einen bleibenden Gebrauch bestimmt waren, errichtete. Diess fand namentlich statt, wenn die Burg sofortigen Angriffen ausgesetzt war, also in Zeiten der Anarchie und bei Erbauung von Raubburgen. Im Inneren blieb die Holzfläche entweder sichtbar oder war nur vom Verputz überzogen. Einen soeben beschriebenen Bau erkennt man in den Ruinen an den Röhren und Kanälen in den Mauern, die von den Zimmerhölzern nach deren Vermoderung herrühren. Man hat diesen Kanälen irrtümlich den Zweck, als Sprachrohr von Stockwerk zu Stockwerk gedient zu haben, zu­geschrieben.

Belagerung

Die förmliche Belagerung und andauernde Berennung einer Burg, wobei man gewöhnlich an einer bestimmten Stelle durchzu­brechen und die Befestigung zu zerstören versuchte, konnten nur jene unternehmen, welche zahlreichere Streitkräfte im Felde zu halten und die bedeutenden Kosten des Belagerungszeuges zu tragen imstande waren. Eine solche Belagerung hatte gewöhnlich große Hindernisse zu überwinden und zog sich oft sehr in die Länge.

Zeugmeister

Der Erfolg hing zunächst von der Erfindungsgabe und Geschick­lichkeit des Zimmermeisters ab, welcher unter dem Namen Gezeug- oder Blidenmeister mit seinen Gesellen, den Blidnern, ein eigenes Korps bildete. Er hatte die Anfertigung, Bedienung und Instandhaltung der verschiedenen Schieß- und Schleudermaschinen sowie die Zurüstung, das Aufschlagen und Fortbewegen der mannigfaltigen Schirme, Schutzdächer, Stoßmaschinen und Wandeltürme zu besorgen und zu leiten.

Wurfmaschinen

Den Angriff auf eine Burg eröffnete man mit den Wurfmaschinen, welche die Artillerie des früheren Mittelalters bildeten. Sie hießen Antwerke, Bliden, Petrer, Turnier, Rutten und Wippen und schleuderten Steinkugeln, Mühlsteine, schwere Bruchsteine, Felsstücke, zu deren Hebung manchmal 4 Männer notwendig waren, und allerlei BrennstofFe. Die Ballisten waren große Armbrüste, welche auf starken, oft vierrädrigen Gestellen ruhten, manchmal mit Triebrädern ver­sehen waren und, weil sie auf Wagen nachgeführt wurden, auch Wagenarmbrüste hießen. Sie schossen aus bedeutender Entfernung schwere Pfeile bis zur Größe eines Balkens, Lanzen und dann auch eiserne Feuerpfeile. Diese wurden in der Mitte mit leicht entzünd­baren Stoffen umwickelt, dann von Leinwandstreifen umschlungen, in siedendes Pech und Schwefel mehrmals getaucht und ehe man sie losschoss, am vorderen Ende angezündet. Man versuchte die belagerte Burg auch dadurch in Brand zu stecken, dass man Katzen und Tauben, die aus derselben herauskamen, abfing, und ihnen auf den Rücken ein kleines, mit Brennstoff gefülltes Tongefäss oder einen Feuerpfeil band. Daran wurde ein länglicher Zündschwamm befestiget, und ehe man das Tier in der Nähe der Burg losließ, entzündet. Die geängstigte Katze oder Taube eilte nun zur Burg, versuchte sich dort in Heu, Stroh oder auf dem Dach zu verkriechen und steckte es in Brand.

Mittelst der Schleudermaschinen bewarf man oft Tag und Nacht die Burg mit einer Menge von Steinen und brennenden Stoffen, um unter den Belagerten Angst und Verwirrung, Verderben und Tod zu verbreiten, die Zinnen, Schutzdächer, Maschikulis und Erker der Ringmauern, Tore und Türme zu zerstören und die Verteidiger von ihrem Posten zu vertreiben. Wenn ein Dach von der Flamme ergriffen war und die Belagerten herbeieilten, um zu löschen, so versuchte man sie durch einen Steinregen daran zu hindern, den eine für diesen Zweck in Bereitschaft gehaltene Schleudermaschine sogleich zur Brandstätte warf.

Es kam auch vor, dass man zum Spott tote Esel über die Mauer warf, oder Menschenkot und halb verfaultes Aas sammelte, in Fässer füllte und in die Burg schleuderte, wo sie, da die Fässer beim Niederstürzen zerbrachen, einen unerträglichen Gestank, oft auch Seuchen verbreiteten und manche Besatzung zur Übergabe nötigten. Bei der Belagerung von Schaunberg 1380 warf man sich gegenseitig solche Fässer zu, und die Belagerten wählten sich das Zelt des Herzogs zu ihrem Ziel.

War trotz alledem der Mut der Verteidiger nicht gebrochen, verweigerten sie die Übergabe oder hatten sie den nach einer so heftigen Beschießung gewöhnlich unternommenen Sturm zurück­geschlagen, oder war die Burg so fest und gut gebaut, dass ihr diese Beschießung keinen großen Schaden zufügen konnte, so schritt man zur Untergrabung der Mauer oder zur Anwendung der Stoßmaschinen und des Wandelturmes.

An die Burgmauer gelangte man mit unglaublicher Mühe. Es musste der Graben ausgefüllt, oder, wenn tiefes Wasser die Burg umfloss, ein festes Gerüst erbaut und bei Höhenburgen durch Erde oder Felsen ein Weg gebahnt werden. Manchmal näherte man sich der Burg, indem ein Damm aufgeschüttet und die Erde immer weiter vorgeworfen wurde. Bei diesen Arbeiten schirmte man sich durch Schützen und Schleuderer, die nahe dabei aufgestellt und durch Schanzkörbe gedeckt, es indessen versuchten, die Zinnen der Türmae und Mauern von ihren Verteidigern zu säubern. Ferner arbeiteten die Mineure unter starken Schirmdächern oder steckten in Weidekörben. Auch Tauchapparate kamen bereits im 15. Jahr­hundert vor.

Katze, Krebs

Die festeste Schutzwehr beim Untergraben oder Zertrümmern der Mauer bot die sogenannte Katze oder der Krebs. Es war dies ein längliches, niederes, aus sehr starken Balken und Bohlen erbautes Haus, dessen Dach aus hartem, fest zusammengefügtem Flechtwerk gemacht und nicht flach gedeckt, sondern vom Giebel ab nach rechts und links abschüssig war, damit die darauf geschleuderten Steine um so leichter herabrollen konnten. Um die Schirmdächer auch gegen das herabgeworfene Feuer zu schützen, bedeckte man sie mit frischen Rindshäuten und anderen nassen Überzügen, auch mit Erde und Rasen. Dieser Bau wurde auf Rädern gegen die Mauer vorgeschoben und begünstigte, wenn eine Öffnung in dieselbe gebrochen oder ein Gang unter derselben in das Innere des belagerten Platzes gegraben war, das Eindringen in die Burg.

Stoßmaschinen

Unter dem Schutz dieses Gerüstes arbeiteten auch der Sturm­bock oder Widder und die Brechmaschine. Ersterer bestand aus einem Balken mit einem sehr starken, eisernen Kopf, hing an Seilen, wurde hin und her bewegt und dann gegen die Mauer losgelassen, in die er Löcher schlug. Die Kolbe des Baumes an der mit Räderwerk in Tätigkeit gesetzten Brechmaschine riss die Mauer­wände ein.

Wo der Burg wegen ihrer hohen und steilen Lage mit diesen Gerüsten und Maschinen nicht beizukommen war, untergrub man den Berg, auf dem sie stand. Diess geschah zum Beispiel 1310 bei Neuburg am Inn. Als hierauf die Mauer einstürzte, flüchtete sich die österreichische Besatzung an das andere Ufer in die Burg Wernstein.

Wandelturm

Eine andere Belagerungsmaschine war der Wandel- oder Roll­turm, der auch Bergfried, Ebenhoch, Ziehturm hieß. Er wurde aus hohen, starken, an der Wurzel abgehauenen Bäumen, womöglich Eichen, in viereckiger Form erbaut, an zwei Stellen, oben und in der Mitte, legte man Querbalken, darüber Bohlen, und bedeckte diese mit geflochtenen Hürden, damit das Kriegsvolk darauf stehen konnte. Im Mittelstock hatte die gegen die Burg gerichtete Seite eine doppelte Wand. Der Turm wurde, um ihn vor feindlichen Brenn­stoffen zu bewahren, von außen mit rohen Tierhäuten und verschiedenen nassen und auch anderen Schutzmitteln umhüllt und mittelst Walzen, die man ihm unterlegte, bis zur Burgmauer vorgeschoben. Während im Erdgeschoss sowie in den Katzen ein Sturmbock gegen die Mauer in Bewegung gesetzt wurde, konnte die Besatzung des obersten Stockwerkes, welche aus Schützen bestand, in die Burg hineinsehen, die Belagerten beobachten und viele verwunden oder töten, welche sich zeigten oder zur Verteidigung der Mauer herbei­eilten. Endlich konnte die äußere jener doppelten Wände durch eine künstliche Vorrichtung auf den jenseitigen Mauerrand gelegt werden, während die einstweilen noch zugeschlossene zweite Wand das Innere des Turmes deckte. Über eine solche Fallbrücke drang 1099 Herzog Gottfried von Bouillon an der Spitze einer starken Abteilung zuerst in die Stadt Jerusalem und eroberte sie.

Kostspieligkeit des Belagerungszeuges

Die mittelalterlichen Kriegs- und Belagerungsmaschinen ver­ursachten ungemein große Kosten. Eine Menge Lastwagen waren erforderlich, um nur die Ballisten mitzuführen und die Wurfsteine herbeizuschaffen. Während der Belagerung von Falkenberg in Nieder­österreich vom September 1299 bis März 1300 durch Herzog Rudolf von Österreich waren 72 Wagen Tag und Nacht beschäftigt, Steine herbeizufahren. Die Chronik von Zwettl erzählt, dass 7800 große Steine gegen die Burg geschleudert, die Ringmauern und Türme bis zur Unhaltbarkeit beschädigt worden seien und ein jeder Stein 7 Schillinge gekostet hätte. Als die Passauer 1436 die zwei Stunden unterhalb der Stadt an der rechten Donauseite gelegene Burg Königs­stein belagerten, bezahlten sie eine Anzahl Steinmetze, welche die zur Beschießung erforderlichen Steinkugeln herstellten. Der Burg wurde damit so zugesetzt, dass sie nach sieben Tagen zur Übergabe gezwungen wurde.

Viele Wagen waren bei der Belagerung auch dazu notwendig, um für die verschiedenen Belagerungsgerüste und fortifikatorischen Bauten starkes und langes Holz aus dem nicht immer nahen Hoch­wald zu holen. Viele Menschen mussten verwendet werden, um den Weg zur Burg zu ebnen oder den Damm zu bauen und die großen Belagerungsmaschinen dahin in Bewegung zu setzen. Bei letzterer Arbeit waren, wie die Chronik von Colmar berichtet, bis 500 Mann erforderlich.

Verteidigung

Manchmal waren all die großen Auslagen und die unsäglichen Mühen fruchtlos. Die Belagerten wussten alles durch List, Mut und Kunst zu verhindern. Sie besaßen ebenfalls Wurfmaschinen aller Art, die sie auf die Mauern und Türme stellten, um unter die Feinde, wenn diese beim Ebnen des Bodens, beim Dammbau und zum Sturm in die Nähe kamen, schwere Pfeile und Steine zu schleudern. Die Schirmdächer und Sturmhütten wurden durch riesige Steine zertrümmert oder von brennenden Balken und mit Fässern, die mit angezündeten Holzspänen, Pech und Talg, fetten Schweine­fleisch gefüllt waren, in Brand gesteckt. Hin und wieder gelang es den Belagerten, sich in dunkler Nacht herbeizuschleichen und an die Belagerungsmaschinen Feuer zu legen. Gegen den Sturmbock flochten sie aus Weiden Hürden, ließen sie oder andere weiche Gegenstände hinab und bedeckten damit die Mauer an der Stelle, welche der Stoßbaum in Angriff nahm. Die Hürden hemmten seine Gewalt. Gegen den Wandelturm erbauten sie ein ebenso hohes, wenn nicht noch höheres Gerüste, oder sie warfen starke, eiserne, an Seile gebundene Hacken auf den Rollturm und brachten ihn, wenn die Hacken festsaßen, zum Wanken und Umsturz. Manchmal glückte es ihnen, einen großen Balken so geschickt gegen die Fallbrücke zu stemmen, dass diese auf keine Weise herabgelassen werden konnte. Die Mineure bekämpften sie in Gegenminen; und wenn eine Bresche gelegt war, so errichteten sie alsbald einen hölzernen, oben mit einer Galerie versehenen Abschnitt hinter der Bresche, der sich zur Rechten und Linken an die noch aufrechte Ringmauer anlehnte. Endlich gelang es manchmal den Belagerten in glücklichen Ausfällen, die feindlichen Kriegsmaschinen zu verderben oder durch Feuer zu vernichten. Zwar versuchte man sich dagegen durch Gräben, Erdauf­würfe und Wagen zu schützen, allein diese waren für einen ent­schlossenen Mut kein unübersteigliches Hindernis und reichten nicht hin, um ein starkes Entsatzungskorps aufzuhalten. Dies und manchmal auch der Mangel an Lebensmitteln, anhaltend schlechte Witterung, ausgebrochene Krankheiten und andere Unfälle machten die oft schnelle Aufhebung der Belagerung notwendig. In solchen Fällen war es unmöglich, die schwerfälligen Wurfgeschütze wieder heimzuführen, besonders auf schlecht bestellten Straßen. Da blieb denn nichts anderes übrig, als diese Wurf- und aufgerichteten Belagerungsmaschinen, damit sie nicht in die Hände des Feindes kämen, in Brand zu stecken. Auf diese Weise gingen in wenigen Augenblicken große Kosten verloren. Die eben angeführten Ursachen zwangen den österreichischen Herzog Friedrich den Schönen 1309 die Belagerung der Burg in Schärding aufzugeben und alles Belagerungszeug zu verbrennen. Im Jahre 1324 fielen sämmtliche Kriegs­maschinen des deutschen Königs Ludwig in die Hände des Herzogs Leopold von Österreich, als dieser die Bayern nötigte, von der Belagerung Burgaus eiligst abzulassen.

Brechen einer Burg

War eine Burg erobert und sollte sie zerstört werden, so wurden ihre Wohngebäude in Brand gesteckt und dann ihre Tore, Türme und wichtigsten Teile der Ringmauer eingestoßen oder niedergebrochen. Der Bergfried wurde, nachdem man die Zwischen­böden und die Plattform zum Behuf des Luftzuges ausgebrochen sowie sämtliche Fenster und Schlitze verstopft hatte, mit brennbarem Zeug, dürrem Reisig und Pech so hoch awie möglich angefüllt, und dieses von unten durch den geöffneten Eingang angezündet. Die große Hitze dehnte die Luft plötzlich und ungemein aus, und da diese keinen schnellen Ausweg fand, trieb sie die Wände des Turmes auseinander, sprengte die Mauern und warf sie um, wenn sie nicht von besonderer Dicke und Stärke waren. Eine derartige Prozedur nannte man Ausbrennen.

Pulvergeschosse

Die Einführung der Pulvergeschosse gab, wie dem Kriegswesen überhaupt, so auch dem Angriff und der Verteidigung der Burgen eine wesentlich veränderte Gestalt. Die Feuerwaffen kommen bereits im 14. Jahrhundert vor, und schon in der ersten Hälfte desselben wurden in Oberösterreich, und zwar in Steyr, Feuermörser erzeugt; aber erst im Verlauf des 14. Jahrhunderts hörte die Anwendung mittelalterlicher Geschosse und Kriegsmaschinen gänzlich auf. Im 15. Jahrhundert kämpfte man noch mit beiderlei Waffen. Zur Belagerung der Tettauer Schanze im Jahre 1490 lieferte die Stadt Ens auf kaiserlichen Befehl ihr Feuergeschütz und eine bedeutende Zahl Pfeile; und noch im Jahre 1506, als man in der Stadt Steyr eine Schützengesellschaft errichtete, wurde bestimmt, dass an Sonn­tagen wechselweise einmal mit Büchsen, das andere Mal mit Armbrüsten nach dem Ziel geschossen werden solle. Nur sehr langsam legte man die alten Waffen ab, wozu der hohe Preis der Feuer­geschosse, ihre ursprünglich plumpe Verfertigung, die Last der Handgewehre und das eigene Studium und Fertigkeit, welche die Bedienung der neuen Waffen erforderte, viel beigetragen haben mochte.

Die ersten Geschütze bestanden aus geschmiedeten Eisenstäben, die wie die Dauben eines Fasses aneinandergefügt und durch Reifen miteinander verbunden waren. Ein so verfertigter Biesenmörser, an dem die Form des zwischen den Henkeln befindlichen Schildchens die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts anzeigt, ist zu Steyr geschmiedet worden. Er wurde von den Türken erbeutet, ihnen aber 1529 von den Österreichern wieder abgenommen, und befindet sich gegenwärtig im kaiserlichen Arsenal zu Wien.

Die erste eigentliche Kanone bestand, wie die meisten Geschütze dieser Art im 15. Jahrhundert, gleichfalls aus geschmiedetem Eisen, hieß gewöhnlich Bombarde oder Donnerbüchse und war vorherrschend ein Hinterlader.

Man schoss damals mit großen und kleinen Steinkugeln. Letztere vertraten eine lange Zeit hindurch die Stelle der späteren Kartätschen. Um die großen Kugeln doppelt schädlich zu machen, umwickelte man sie mit mancherlei Brennstoffen. Sie glichen dann Kometen, indem sie einen langen, in Schwefel und Pech getränkten, brennenden Schweif nach sich zogen. Der eisernen und bleiernen Kugeln bediente man sich seltener, sei es aus Sparsamkeit oder aus Mangel an Geschicklichkeit für deren Herstellung.

Die erste Erwähnung über den Gebrauch der Feuergeschütze in Oberösterreich finden wir im Jahre 1390, wo Herzog Albrecht ungeheure Steinkugeln in die Burg Leonstein schoss. Da selbe ohne Wirkung blieben, ließ sein Feldhauptmann Zaeharias Haderer Geschütze auf einen die Burg überhöhenden Felsen bringen und die Dächer derselben in Brand schießen. Der Rohrer entfloh durch einen unterirdischen Gang und die Besatzung ergab sich.

Die Verwendung des Eisens und der Bronze für den Guss der Feuerschlünde und die Benutzung der eisernen und bleiernen Hohl­kugeln begann ebenfalls schon im späteren Mittelalter; die der beweglichen Lafetten erst am Ende desselben.

Über die hölzernen Mörser im Mittelalter fehlen uns bestimmte Angaben aus jener Zeit. Nach späteren Berichten wurden diese Geschütze aus keinem spröden Holz, sondern aus dem untersten Stamm der Birken und Linden verfertigt, hatten einen sehr dicken, ganz gleichen Umfang und wurden von eisernen, mit Nägeln befestigten Ringen umschlossen. Der innere Lauf und der Pulversack waren mit Blei überzogen und in das Zündloch schraubte man eine kleine metallene Röhre und Zündpfanne ein.

Die tragbaren Feuerwaffen unterschieden sich anfänglich noch nicht streng von den Geschützstücken; sie waren eine Art kleinere Handkanonen. Zuerst und zwar im 14. Jahrhundert entstanden die Knallbüchsen (Schießprügel). Sie waren eine plumpe Waffe aus Schmiedeeisen, auf einem Stück rohen Holzes befestiget und nicht zum Anlegen geeignet. Bald nach ihnen wurden die Handkanonen mit einer Art von grob gearbeiteten Kolben eingeführt, welche nach und nach einen Hahn für die Lunte, dann den Drücker und endlich die Feder erhielten. Die so vervollständigten Handkanonen nannte man Hakenbüchsen. Sie hatten am Schaft einen Hacken, mittelst dessen sie auf ein vor dem Schützen stehendes Gestell befestigt werden konnten. Die Hackenbüchsen kommen seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts vor. Es gab Doppel-, ganze und halbe Haken, sie schossen eiserne und bleierne oder eiserne mit Blei umgebene zwei- bis achtlötige Kugeln.

Die Badschlossbüchsen wurden erst zu Beginn des 16. Jahr­hundertes erfunden.

Nachdem wir die mittelalterliche Burg in ihrer Beschaffenheit als Wehrbau nach allen Seiten hin beleuchtet haben und nebenbei einiges schon über die Wohn- und Unterkunftsgebäude der Vorburg erwähnt haben, wollen wir im nächsten Abschnitt die Hauptburg als Wohnbau näher in Betrachtung ziehen.

Show 1 footnote

  1. eine meist größere Burganlage, die gleichzeitig von mehreren Familien oder Familienzweigen bewohnt und verwaltet wurde