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Der Welt-Detektiv Band 6

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Die Gespenster – Dritter Teil – 44. Erzählung – Teil 3

Die Gespenster
Kurze Erzählungen aus dem Reich der Wahrheit von Samuel Christoph Wagener
Allen guten Schwärmern, welchen es mit dem Bekämpfen und Ablegen beunruhigender Vorurteile in Absicht des Geisterwesens ernst ist, liebevoll gewidmet von dem Erzähler Friedrich Maurer aus dem Jahr 1798
Dritter Teil

Vierundvierzigste Erzählung – Teil 3

Ich komme nun auf diejenigen Bemerkungen, aus welchen sich auf eine, wenigstens jedem Unbefangenen und Vorurteillosen genügende Art ergibt, dass jene anscheinend wunderbare Spukereien offenbar durch Menschenbetrug bewirkt wurden. Höchstwahrscheinlich waren diese Gaukeleien das Werk der alten Fischer und deren Magd; möglicherweise aber können auch andere Gaukler getäuscht haben. Im ersten Fall hat die plumpe Farce auch nicht einmal das Verdienst eines fein angelegten und ausgeführten Planes. Zwar wurden dadurch viele Menschen mehrere Tage lang in dem Wahn erhalten, als ob die vermeintlich übernatürlichen Schmisse nicht von Menschenhänden geschähen; aber beweist dieses wohl mehr, als den gänzlichen Mangel an richtigem Beobachtungsgeist und die herzliche Einfalt derer, welche so oft geschmissen wurden, ohne auch nur ein einziges Mal die Bewegung der schmeißenden, betrügerischen Hand oder auch nur die Gegend genau zu bemerken, aus welcher der Wurf herkam. Ohne Zweifel würde der Betrug auf der Stelle entdeckt worden sein, wenn der Knecht, nach welchem das Gespenst so oft schmiss, als er sich mit dem Kopf auf den Tisch gelegt hatte und wirklich schlummerte, nur ein einziges Mal so besonnen gewesen wäre, sich nur so zu stellen, als ob er schliefe, und indessen dem Kopf unvermerkt eine solche Lage zu geben, dass er schielend die verdächtigen Personen beobachten konnte. Aber Leute, die den Kopf voller Albernheiten und Wunder haben, denken kaum an ein solches Beobachten und Nachspüren etwaiger natürlicher Ursachen.

Doch zur Sache:

1.

Das Erste, wodurch der ganz natürliche Gedanke erweckt und genährt wird, dass hier eine Büberei, ein absichtlicher Betrug obwalte, ist das gründliche Schreiben der in allem Betracht achtungswürdigen, Protzenschen Gutsherrschaft an deren Gerichtshalter vom 7. Februar 1798, in welchem unter anderen bemerkt wird, dass die alte Fischer die Äußerung ihres Sohnes, bald wieder heiraten zu wollen, sehr ungern vernommen, und daher allerdings ein großes Interesse habe, den Bauernhof in den Ruf zu bringen, als hause ein Kobold darin.

Diese Alte hatte nämlich ihrem Sohn die Wirtschaft erst übergeben, und das Herrschen im Hauswesen schien ganz in ihren Wünschen zu liegen. Sie war – wie sich aus den Akten ergibt – eine von den sogenannten bösen Sieben, die wegen der an ihrer Schwiegertochter verübten Misshandlungen auch selbst schon hatte vor Gericht gefordert werden müssen. Überhaupt lebte sie mit der jungen Hausfrau höchst unverträglich, ja täglich in Zank und Streit; und der lebhafte Wunsch, nun wieder aufs Neue alleinige Frau im Hause zu sein, scheint allerdings im genauesten Zusammenhang mit den Bemühungen zu stehen, es danach zu machen, dass sich nicht leicht eine Person entschließen möchte, als Ehefrau ihres Sohnes in dessen Wirtschaft einzutreten und mit einem argen Geist, bei dem man weder Tag noch Nacht Ruhe habe, und der alles zerschmeiße, unter einem Dach zu wohnen.

2.

Laut gerichtlicher Aussage geschah das Schmeißen des angeblichen Geistes nur nach dem Untergang der Sonne, also unter Begünstigung des Mangels des wohltätigen und aufklärenden Tageslichtes. Entweder ein bloßes Kaminfeuer oder eine ärmliche Lampe waren die einzige Beleuchtung der Stube, wo die Würfe geschahen, vielleicht gar des ganzen Hauses, worin es spukte. Wessen Auge vermag eine geringe, absichtlich im finstersten Winkel der Stube und im günstigsten Augenblicke vorgenommene geheime Bewegung der schmeißenden Hand zu bemerken?