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Mythen und Wirklichkeiten

Der Vampir Peter Plogojowitz (1725)

Ein bekannter Fall von Vampirismus und gleichzeitig Auslöser der großen Leipziger Vampirdebatte 1725 - 1734 ist der des Peter Plogojovitz aus dem Flecken Kisolova, dem heutigen Kisiljevo in Serbien. In die Welt gebracht wurde die folgenschwere Meldung durch den österreichischen kaiserlichen Verwalter Frombald im Regierungsbezirk Gradiska.
Was war geschehen?
In dem Dorf Kisolova verstarb der Untertan Peter Plogojowitz und wurde nach einigen Tagen christlich zur Erde bestattet. Nachdem er ein paar Tage beerdigt war, wurden auf einmal mehrere Personen im Dorf plötzlich krank, und innerhalb von 8 Tagen starben 9 Personen, alte und junge, nach einem kurzen Krankenlager von einem, oder längstens von zwei Tagen.
Alle diese Personen beteuerten auf ihrem Sterbebett, dass gedachter Peter Plogojowitz die alleinige Ursache ihres Todes sei, weil er des Nachts im Schlafe als Vampir zu ihnen gekommen, sich auf sie gelegt, ihren Hals gewürgt und ihnen Blut ausgesogen hätte.

Wie die damalige Gesetzesgebung es verlangte, begab sich eine Gesandtschaft des Dorfes zur zuständigen Verwaltungsbehörde nach Gradiska, um den Kaiserlichen Provisor Frombald zu bitten, die Erlaubnis zur Exekution des vermeintlichen Vampirs zu erteilen. Der Verwalter verwies auf seine Vorschriften, dass er zunächst eine Anfrage bei der obersten Regierungsstelle in Belgrad einreichen müsse. Da aus Sicht der Dorfgesandtschaft Eile geboten war, drohte sie Frombald damit, dass alle Einwohner Kisolova verlassen würden, wenn ihrem Ersuchen nicht stattgeben werden sollte. Da Verwalter Frombald nicht riskieren konnte, dass die Bewohner des Dorfes ihre Drohung wahr machten - aus militärisch-strategischer Sicht waren die Bauern in der unsicheren Grenzgegend zum Türkischen Reich unverzichtbar - sah er sich genötigt, mit ihnen zu kommen und die Angelegenheit selbst in Augenschein zu nehmen.
Um dem allgemeinen Unglück im Dorf ein Ende zu machen, entschloß man sich endlich, das Grab zu öffnen. Da wurde allen Umstehenden zum größten Erstaunen gewahr, dass der Körper dieses Verstorbenen, obgleich er schon drei Wochen im Grabe lag, nicht den allergeringsten Totengeruch von sich gab. Er war auch, außer der Nase, die etwa eingefallen zu sein schien, noch ganz frisch und unverwest. Die Haare, der Bart und die Nägel waren ordentlich gewachsen. Die alte Haut hatte sich abgeschält, und eine frische darunter hervor getan.
Das Gesicht, die Hände und Füße sowie der ganze Leib waren in einem solch vollkommenen Zustand, wie sie bei Lebzeiten nur sein können. In seinem Munde bemerkte man etwas frisches und gesundes Blut, von welchem ein jeder der Umstehenden behauptete, dass es Peter Plogojowitz aus dem Körper des Unglücklichen, den er zuletzt zu Tode gebracht, gesogen hätte.
Man nahm hierauf den Körper aus dem Grab heraus, spitzte einen Pfahl und durchschlug damit das Herz dieses Vampirs, da dann wiederum ganz frisches Blut häufig durch Mund und Ohren geflossen kam. Als der Pfahl eine Zeit lang durch das Herz des Vampirs getrieben war, so verbrannte man den Leichnam, und verwandelte ihn zu Staub und Asche.

Anmerkung: Das Einschlagen eines Pfahls durch die Brust oder das Herz eines bzw. einer Delinquentin stellt eine zweite Form des Pfählens dar und soll in diesem Fall den Vampir »an die Erde nageln«. Desweiteren sollte er ihn bzw. sie an einer Wiederkunft hindern. Hier ging man noch auf Nummer sicher und verbrannte den Vampir.

Bericht des Verwalters Frombald, wie er im Wienerischen Diarium wiedergegeben ist:

Nachdeme bereits vor 10. Wochen, ein dem Dorff Kisolova, Rahmer-District, gesessener Unterthan, Namens Peter Plogojovitz, mit tode abgegangen, und nach Raitzischer Manier zur Erden bestattet worden, hat sichs in ermeldetem Dorff Kisolova geäußert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Personen, so wohl alte als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß, als sie annoch auf dem Todt-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter, vor 10. Wochen verstorbener Plogojovitz, zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie dann hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürzet in solchem noch mehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter Plogovitz Weib, nachdem sie zuvor ausgesaget, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Oppanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova weg, und sich in ein anders begeben. Sintemal aber bey dergleichen Personen, (so sie Vampyri nennen,) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut, Haar, Barth und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret, das Grab des Peter Plogojovitz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden; Zu welchem Ende sie sich dann hieher zu mir verfüget, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus, mich samt dem hiesigen Poppen oder Geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen: Und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret, mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine Löbl. Administration unterthänig-gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kurze Antwort von sich gegeben: Ich möchte thun was ich wollte, allein, wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtliche Erkandtnus mit dem Cörper nach ihren Gebrauch zu verfahren, müsten sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution von Belgrad wohl das gantze Dorff (wie schon unter türckischen Zeiten geschehen seyn sollte) durch solchen üblen Geist zugrunde gehen könte, welches sie nicht erwarten wollten. Da man dann solche Leute weder mit guten Worten noch Bedrohungen von ihrer gefaßten Resolution abhalten kunte, derohalben habe ich mich mit Zuziehung des Gradisker Poppen, in gemeldtes Dorff Kisolova begeben, den bereits ausgegrabenen Cörper des Peter Plogojovitz besichtiget, und gründlicher Wahrheit gemäß folgendes befunden: Daß erstlich von solchem Cörper und dessen Grabe nicht der mindeste, sonsten der Todten gemeiner Geruch, verspühret, der Cörper, ausser der Nasen, welche abgefallen, gantz frisch, Haar und Barth, ja auch die Nägel, wovon die alten hinweggefallen, an ihm gewachsen, die alte Haut, welche etwas weißlich war, hat sich hinweg gescheelet, und eine neue frische darunter hervor gethan, das Gesichte, Hände und Füsse und der gantze Leib waren so beschaffen, daß sie in seinen Lebzeiten nicht hätten vollkommener seyn können: In seinem Munde habe ich nicht ohne Erstaunen einiges frisches Blut erblicket, welches, der gemeinen Aussage nach, von denen durch ihn Umgebrachten gesogen. In Summa, es waren alle Indicia vorhanden, welche dergleichen Leute (wie schon oben bemercket) an sich haben sollten. Nachdem nun sowohl der Popp, als ich dieses Spectacul gesehen, der Pöbel aber mehr und mehr ergrimmter als bestürtzter wurde, haben sie, gesammte Unterthanen, in schneller Eil einen Pfeil gespitzet, mit solchem den toden Cörper zu durchstechen, an das Hertz gesetzet, da dann bey solcher Durchstechung nicht nur allein häuffiges Blut, so gantz frisch, auch durch Ohren und Mund geflossen, sondern auch andere wilde Zeichen (welche wegen hohen Respect umgehe) vorgegangen. Sie haben endlich offtermelten Cörper, in hoc casu, gewöhnlichen Gebrauch nach, zu Aschen verbrannt. Welches dann E. Hochlöbl. Administration hinterbringen, und anbey gehorsamst unterthänigst bitten wollen, daß, wann hierinnen einen Fehler begangen haben sollte, solchen nicht mir, sondern dem vor Furcht außer sich selbst gesetzten Pöbel beyzumessen.

Actum. 6. April. 1725.
Kayserlicher Provisor im Gradisker District.

Weitere Informationen unter www.kriminalia.de

© Michael Kirchschlager

 

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