
Der Leitartikel

Januar 2012
Schnauze, Autor!
Kritiker, vor allem jene, die im Zeitalter von Internet, Foren und Blogs Bücher rezensieren, haben es leicht. Denn in Deutschland herrscht die Meinung vor, dass Rezensenten – ob sie Ahnung von der Materie haben oder nicht, ob sie sorgfältig arbeiten oder nicht – alles schreiben dürfen, was ihnen zu einem Werk einfällt, und dies durch Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Autoren, so die gleiche Meinung, wird diese Freiheit nicht zugestanden – sie haben die Kritik demütig anzunehmen und die Klappe zu halten. Denn jener, der dort schreibt, ist ja ein Leser und ein Kunde. Und als solcher hat er auf jeden Fall Recht. Und überhaupt ist es ganz schlechter Stil, als Autor zu einer Rezension – so merkwürdig sie auch anmutet – Stellung zu beziehen. Autoren haben die Kritik anzunehmen, denn jene, die dort kritisieren, wissen es besser. Viel besser.
Wagt es gar ein Autor, eine Kritik in Frage zu stellen oder – bei Texten, die nicht einmal die Bezeichnung Kritik verdienen – auf deren Löschung zu drängen, ist das Geschrei groß. Meinungsfreiheit gilt nur und ausschließlich für Kritiker und niemals für Autoren.
Ich selbst machte diese Erfahrung im Sommer 2011. In einem Hörspielforum befassten sich Hörer meiner Hörspiele mit ein paar Folgen »Christoph Schwarz« und »Die Schatzjägerin«. Nur war das, was dort stand, keine Rezension. Es war eine schlichte Ansammlung von Beleidigungen und Schmähungen, die zum Teil sogar in den Bereich gingen, dass sie meine Hörspiele mit kriminellen Machenschaften verglichen.
Nun bin ich als Autor den Umgang mit Kritik gewohnt und in der Regel nehme ich sie auf und entscheide je nach Kritiker, was ich damit mache. Ist es jemand, der Ahnung von der Materie hat, dann denke ich intensiv darüber nach. Ist es jemand, der im Monat x Werke quer durch alle Gattungen rezensiert, dann geht mir diese Kritik am Allerwertesten vorbei. Das, was in jenem Forum stand, überschritt meiner Meinung nach jedoch eine Grenze, die sicherlich jeder Autor anders zieht. Daher drängte ich auf Löschung – und hatte damit auch Erfolg.
Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten. Man warf mir Zensur vor, ich habe mir geschadet und nicht wenige schworen, niemals wieder auch nur ein Hörspiel oder Buch von mir zu kaufen. Da die Verkäufe nicht rückläufig waren, haben diese Leute entweder schon zuvor nichts von mir gekauft oder aber sie kaufen dennoch, weil meine Werke eben doch nicht so schlecht sind.
Der Sturm legte sich, heute ist davon nichts mehr übrig. Aber schon damals kristallisierte sich die Meinung heraus, dass Autoren im Grunde rechtlose Trottel sind, über deren Werke man jeden Mist verzapfen kann.
Nun muss ich an dieser Stelle sagen, dass Rezensenten natürlich das Recht haben, Verrisse zu schreiben. Wenn ihnen ein Werk nicht zusagt und es ihrer Meinung nach Mängel aufweist, dann dürfen und sollen sie dies auch schreiben und entsprechend begründen. Rezensionen sind Empfehlungen an Käufer, die gutes Geld für ein Buch, Hörbuch, Hörspiel etc. ausgeben. Wenn ein Werk nach persönlicher Auffassung schlecht ist, dass kann und soll man dies weitergeben.
Als Rezensent trägt man jedoch auch eine gewisse Verantwortung für das, was man tut. Das heißt, dass man sich mit dem zu rezensierenden Werk auseinandersetzt, sich Zeit dafür nimmt, es bis zum Ende liest und dann sachlich fundiert die Rezension verfasst. Diese besteht aus einer Inhaltsangabe ohne so genannte Spoiler und aus einer subjektiven Bewertung, in der auch objektive Mängel wie etwa die Rechtschreibung genannt werden können. In eben jener Bewertung können nun all die Mängel aufgeführt werden, die am Ende den Verriss ausmachen. Es ist dem Autor und dem Verlag gegenüber fair, genau so zu verfahren, wenn man an sich den Anspruch hat, Rezensionen zu verfassen.
An dieser Stelle wechsele ich die Perspektive – war ich bislang Autor, so nehme ich nun die Position des Rezensenten ein, der ich ebenfalls bin.
Vor gar nicht allzu langer Zeit erhielt ich ein Rezensionsexemplar, welches sich mir von Anfang an verweigerte. Die Handlung zog sich, sie war in meinen Augen uninteressant und nach einigen Seiten beschloss ich, genug für vergangene Sünden gelitten zu haben – ich beendete den masochistischen Akt und klappte das Buch zu. Weder vermochte ich zu sagen, wie sich die Story entwickelt, noch kannte ich den Schluss. Es wäre jedoch ein Leichtes gewesen, den Roman zu verreißen. Ein abgebrochenes Buch, das mich zu keiner Zeit erreicht, bietet genug Möglichkeiten, Autor und Werk in Grund und Boden zu stampfen.
Aber wäre das fair gewesen? Wäre ich damit meiner Verantwortung als Rezensent nachgekommen? Statt also eine negative Rezension zu verfassen, schrieb ich dem Autor, warum ich sein Buch nicht rezensieren würde. Ich zählte auf, was mich an der Lektüre gestört hatte, bis zu welcher Seite ich gekommen war und bat um Verständnis für meine Entscheidung, von einer Rezension abzusehen.
Es war nicht das erste Mal, dass ich so vorging und ich bin davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist. Ein Rezensent ist schließlich kein Lektor. Ein Lektor lässt sich die ersten Kapitel kommen und entscheidet, ob sich das Buch verkaufen lässt oder nicht, ob es gut ist oder nicht. Das ist sinnvoll, denn der Stil wird sich nicht ändern und das Buch muss sofort fesseln – nicht erst auf Seite 487 von 1050.
Ein Rezensent hat die Aufgabe, das Gesamtwerk zu beurteilen. Daher muss er, wenn er eine Rezension verfassen will, eben dieses Werk auch zur Gänze gelesen oder gehört haben. Umso mehr, wenn es eine negative Kritik – also ein Verriss – wird.
Einen Sturm, wie ich ihn im Sommer 2011 auslöste, erlebt nun der Roder-Verlag, der das Buch Twin-Pryx. Zwillingsbrut von Autor John Asht auf den Markt brachte.
In einem Blog wurde eben dieses Buch schlecht bewertet, wobei die Rezensentin darauf hinweist, lediglich bis Seite 90 gekommen zu sein. Bei einem Buch, welches laut Amazon 912 Seiten umfasst, ist dies nicht eben viel.
Autor und Verlag reagierten in Kommentaren und man kann sich sicherlich darüber streiten, ob die Worte von Herr Asht geschickt gewählt wurden. Sicher ist aber, dass die Rezensentin enorm viel Zuspruch erfuhr und Verlag wie Autor die Verlierer sind.
Nun wäre dies im Grunde ein Thema, welches eben diesen Blog betrifft – wenn sich der Herausgeber eines Onlinemagazins nicht wie ein Geier auf das Thema gestürzt hätte, um die vermeintliche Sensation auszuschlachten. Munter wird zitiert, ohne aber Autor oder Verlag zu Wort kommen zu lassen; zum Zeitpunkt, da ich mit beiden Kontakt für diesen Artikel hatte, gab es keine wie auch immer geartete Anfrage seitens dieses Onlinemagazins.
Ich könnte nun von Unparteilichkeit sprechen, davon, Betroffene zu Wort kommen zu lassen und von den Regeln ordentlicher Redaktionsarbeit, lasse dies aber, da dies im Bezug auf dieses Onlinemagazin ohnehin nicht fruchtet. Tatsache ist, dass sich keiner der Redakteure dort die Mühe machte, mit Autor und Verlag zu sprechen und auch kein Rezensionsexemplar angefordert wurde, um die Qualität des Textes zu überprüfen. Sowohl die Rezension in besagtem Blog als auch der Artikel in jenem Onlinemagazin erschienen ohne Wissen von Autor und Verlag. Der Herausgeber des Onlinemagazins ging sogar soweit, sich selbst dazu zu gratulieren, nicht mit dem Roder-Verlag gearbeitet zu haben; eine traurige Fehlleistung von vielen.
Wichtiger aber noch ist, dass sich jener Herausgeber nicht die Mühe machte, besagten Blog näher zu betrachten. Bemerkenswert dabei ist nämlich, dass die Betreiberin im Jahr 2011 ganze 108 Bücher gelesen hat – dies ist ihrer eigenen Statistik zu entnehmen. Das Jahr hat 365 Tage, das bedeutet, dass sie alle 3,4 Tage ein Buch beendet. Eine reife Leistung, wie ich finde – aber kann man ein Buch in dieser Zeit so intensiv lesen, dass eine fundierte Bewertung möglich ist? Und könnte es nicht sein, dass sich ihr ein Werk von über 900 Seiten gerade deswegen nicht erschließt, weil es sich eben nicht in einer solchen Geschwindigkeit lesen lässt?
Lesen ist eine Frage der Übung. Viele, die in dieser Geschwindigkeit lesen, überfliegen Sätze oder gar Abschnitte, sie lesen quer, wie man so schön sagt. Für eine Rezension darf man aber eben das nicht tun. Man muss sich mit dem Text befassen, und das schafft man nicht in 3,4 Tagen.
Ich möchte an dieser Stelle keine Lanze für das Buch brechen, denn ich habe es nicht gelesen. Es geht auch nicht um das Buch an sich, sondern darum, ob eine Rezensentin ein Buch bewerten darf oder soll, welches sie nach gerade mal zehn Prozent abgebrochen hat.
Dabei weist die Inhaberin des Roder-Verlags, Frau Roder, im Kommentar des besagten Blogbeitrags selbst darauf hin, dass es ihr nicht darum geht, missliebige Kritik zu unterdrücken. Sie fordert jedoch, dass sich die Betreiberin mit dem Buch befasst, bevor sie darüber schreibt. Eine legitime Bitte, wie ich finde.
Auch dem Geisterspiegel gegenüber macht dies Frau Roder deutlich. Sie teilte uns mit:
Wir treten dafür ein, dass Literaturkritiken wieder mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einhaltung einfacher Grundregeln verfasst werden. Diese eigentliche Selbstverständlichkeit geht in der Anonymität des Internets immer mehr verloren.
Auch wehren wir uns gegen den Trend, dass Rezensionen von den Schreibern zunehmend für eigene Zwecke missbraucht werden. Den Verfassern solcher Kritiken geht es oftmals nicht mehr darum, ein Buch zu bewerten. Sie wollen mit ihren Texten eigentlich nur Geld verdienen, wollen andere herunterziehen und so ihr eigenes Ego aufpolieren. Das Buch an sich rückt mehr und mehr in den Hintergrund. Es ist an der Zeit, dass sich die Verlage endlich gegen diese Auswüchse wehren.
Ein Eindruck, den auch ich in den letzten Monaten gewonnen habe. Das Internet brachte eine unglaubliche Anzahl von Kritikern hervor. Nicht wenigen geht es in erster Linie darum, kostenfrei an Bücher oder CDs zu gelangen. Dies wird besonders dann deutlich, wenn sich vermeintliche Rezensenten über E-Books oder mp3-Downloads beschweren und mit Vehemenz ein Verkaufsexemplar fordern.
Spätestens hier trennt sich die Spreu vom Weizen, denn echte Kritiker bestehen nicht auf ein Verkaufsexemplar. Im Gegenteil – oftmals erhalten Kritiker eine Fahne vorab, damit bereits bei Erscheinen des Werks eine Rezension vorliegt. Verlage sollten daher niemals an Rezensenten Material verteilen, die auf gedruckte Bücher und CDs bestehen. Geht es dem Kritiker um die Kritik, dann nimmt er auch Fahnen, E-Books und Downloads. Geht es ihm jedoch um die Ware, sind Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Kritikers angebracht; solche Kritiker braucht niemand, denn sie werfen ein schlechtes Licht auf jene, die ernsthaft an die Materie herangehen.
Betrachte ich mir die direkte Reaktion von Autor und Verlag auf besagten Blogbeitrag, so weiß ich, dass ich manches nicht oder nicht in dieser Art geschrieben hätte – aber dies zu bewerten ist nicht an mir. So wie die Blogbetreiberin für sich das Recht reklamiert, über das Buch zu schreiben, so haben Autor und Verlag das Recht, auf ihre Weise zu erwidern. In Kommentaren, aber auch in eigenen Blogs.
Ob und wie weit eine Kritik im Internet rechtlich relevant sein kann – und auch das wurde in den Kommentaren sowohl im Blog als auch in jenem Onlinemagazin angesprochen – ist überdies nicht so einfach zu bewerten, wie es die Befürworter vermeintlich unzensierter Kritiken gerne hätten. Jene, die Rezensenten jedes Recht einräumen, Autoren jedoch gerne schweigsam und demütig in der Ecke sitzen sehen, glauben fest daran, dass das Recht auf freie Meinung jedwede Rezension abdeckt.
Die Gerichte sehen dies durchaus differenziert, auch wenn die Meinungsfreiheit als Grundrecht weitestgehend geschützt wird. Dennoch kann es zu Urteil gegen Kritiker kommen, wie etwa das OLG Köln im Urteil vom 03.05.2011 zum Fall 15 U 194/101 deutlich machte. Dabei stellte es fest, dass eine negative Bewertung eines Restaurants nach nur einem Besuch geschäftsschädigend sein kann. Im übertragenen Sinne könnte man also fragen, ob eine negative Bewertung eines Buchs nach nur zehn Prozent Lektüre ebenfalls in diese Kategorie fällt. Sicher ist dabei auch die Frage nach Reichweite des Blogs etc. zu beachten, aber generell ist hier deutlich gemacht worden, dass auch Kritiken ihre Grenzen haben.
Und das ist auch gut so – denn nur wenn sich Kritiker ihrer Position, ihrer Verantwortung und ihren Pflichten bewusst sind, können sich Leser der Kritiken ein Bild von dem rezensierten Werk machen. Und dann profitieren alle Seiten davon – auch Verlage und Autoren.

Fußnoten:
1 www.beckmannundnorda.de
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