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Der Leitartikel

Februar 2010

Jugendschutz vs. Zensur

von Thomas Backus

Familienministerin Frau von der Leyen hat vor Kurzem durchgesetzt, dass neue, auffälligere FSK-Logos auf der Vorderseite der DVD-Covers anzubringen sind. Nun wird auf den ersten Blick ersichtlich, welcher Film für welche Altersklasse geeignet ist.
Viele Filmfans finden diese Logos hässlich, sie regten sich sehr darüber auf, sodass die meisten Filmvertriebe mittlerweile sogenannte Wendecover anbieten. Der Käufer kann den Einleger des Covers herumdrehen und hat nun den Film ohne dieses aufdringliche Logo im Regal stehen.
Das neue FSK-Logo fällt einem sofort ins Auge, löst aber nicht die Probleme des Jugendschutzes, genauso wie die des Wendecovers nicht die der Zensur löst.

1. Der Jugendschutz geht mir nicht weit genug!

Ich bin für Jugendschutz! Es gibt eindeutig Filminhalte, die nicht für Jugendliche geeignet sind, weil sie die Psyche von Kindern nachhaltig beeinflussen. Natürlich ist Kind nicht gleich Kind und Jugendlicher nicht gleich Jugendlicher, deshalb gibt es zu Recht Abstufungen bei den Filmfreigaben. Gerade bei Kinderfilmen werden sich junge Eltern gerne an diesen orientieren. Natürlich liegt es im Sinne der Filmvertreibenden, eine möglichst niedrige Freigabe zu erreichen, notfalls auch, indem man den Film kürzt. Das ist z.B. bei Lilo und Stitch passiert, oder mit Harry Potter und die Kammer des Schreckens. Beide Filme wurden in Deutschland geschnitten! Zensur? Selbstzensur?
Als Filmfan möchte ich einen Film in Originallänge sehen. Ich gehe davon aus, dass sowohl der Drehbuchschreiber als auch der Regisseur hinter jedem kleinen Stück ihres Filmes stehen, dass sie mit jeder Szene etwas beabsichtigten. Wer käme auf die Idee, von einem Rubens-Gemälde die Hälfte abzuschneiden, weil man dort eine nackte Brust sieht, oder gar das süffisante Lächeln der Mona Lisa hinwegzuretuschieren?
Natürlich kann die Filmindustrie auch zwei Varianten eines Films auf den Markt bringen. So geschehen bei Die Chroniken von Narnia – Der König von Narnia. Das ist natürlich teurer. Dennoch sollte es meiner Meinung nach ein Gesetz geben, das die Firmen verpflichtet, einen Film, den sie geschnitten vertreiben, auch in voller Länge zur Verfügung zu stellen. Und zwar zeitgleich, nicht als sogenannte Extended Version, mit der man nach einem halben Jahr noch einmal in die Tasche der Filmfans greift.
Allerdings sollte man auch Filme höher stufen können. Die Klassifizierung des König der Löwen ohne Altersbeschränkung halte ich für zweifelhaft, und Jurassic Park ist mit FSK 12 auch zu gut davongekommen.
Manche Filme (oder Teile davon) werden Kinder auch nicht verstehen, sodass ich die amerikanische Vorgehensweise, dass sich manche Filme Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen ansehen dürfen, gut nachvollziehen kann. Kein 11jähriger wird vor Gericht gezerrt, weil er sich einen FSK 12 reingezogen hat, dennoch sollten Eltern nicht nur auf die bunten Logos achten, sondern mit ihren Kindern über Filme reden, oder sie mit ihnen zusammen anschauen.
Als Eltern sollte man den Filmkonsum der geistigen Reife des Sprösslings anpassen, ihm vielleicht auch mal einen Film gönnen, der höher eingestuft ist, aber ihm unter Umständen einen anderen versagen, für den ihn die FSK als alt genug erachtet.
Die Einstufung der Filme erfolgt durch die Freiwillige Selbstkontrolle, die jedoch auch, und das sollte man nie vergessen, durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst wird.

Soweit, so gut. Gehen wir also davon aus, dass alle Filme gewissenhaft für ihre Altersgruppen freigegeben wurden, was deutlich durch die neuen FSK-Logos gekennzeichnet wird.
Nun geht Familie X an einem Samstagnachmittag in die Videothek, um sich Filme für einen netten DVD-Abend zu holen.
Natürlich gehen die Kinder mit, denn sie möchten sich ihre Filme selber aussuchen. Das ist heute ja kein Problem, heute gibt es Familienvideotheken. Die haben zwar auch Filme für Mama und Papa, aber die Kinder sehen ja nur die Cover oder die Plakate.
Tja, und da geht mir der Jugendschutz nicht weit genug. Sicher, die Filmfirmen bewerben ihre Filme auch. Ein Videothekenkunde sieht sich die Hülle an, nimmt sie auch aus dem Regal heraus und schaut auf die Bilder, die ihm einen ersten Eindruck vom Film verschaffen.
Nun unterscheidet man in deutschen Videotheken normale Filme für Erwachsene und indizierte Filme. Letztere müssen im Erwachsenenbereich stehen (den es auf jeden Fall gibt, denn eine Videothek hat ja auch Hardcore-DVDs im Programm), erstere nicht. Warum 18er Titel in der Familienvideothek stehen? Weil sie das dürfen. Es ist ein wirtschaftlicher Entschluss der Videothek, denn diese Filme verleihen sich erheblich schlechter, wenn sie in einem abgegrenzten Bereich stehen.
Deshalb stehen Filmcover mit einem Inhalt, der nur für Erwachsene geeignet ist (zugegeben, jetzt mit einem deutlich sichtbaren rotem FSK-Logo vorne links) in der Familienvideothek. Dort finden sich dann (allerdings ohne das auffallende Logo) auch riesige Pappaufsteller und Poster, die als Werbung für diese Filme deren Inhalte wiedergeben.
In der Videothek, in der ich arbeitete, wurde der Saw 4-Aufsteller erst aus der offenen Abteilung entfernt, als sich Eltern vermehrt darüber beschwerten. Eine rechtliche Verpflichtung für das Entfernen gab es vor der Indizierung des Filmes nicht!

Um Jugendschutz zu gewährleisten, sollten sämtliche Werbematerialien ebenfalls ein FSK-Logo tragen, ferner sollte es auch bei Filmtrailern zugleich am Anfang deutlich eingeblendet werden! Und man sollte den Umgang mit Erwachsenentiteln überdenken!

2. Der verantwortliche Umgang mit Erwachsenentiteln

Es ist doch so, dass einige Filminhalte nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Um diese zu schützen, hat sich der Staat einige sinnige und etliche unsinnige Gesetze einfallen lassen.
Sinnig ist die Kennzeichnung, aber sie reicht nicht aus. Wie schon erwähnt, sollte man meiner Meinung nach auch die Werbematerialien und Trailer mit Logos versehen. Auch finde ich, dass man sämtliche Erwachsenentitel indizieren sollte! Warum? Nun, nehmen wir uns ein Beispiel an den Hardcoretiteln. Alle Pornos sind von vorneherein indiziert! Trotzdem hat jeder Erwachsene, der Interesse daran hat, sie zu sehen, die Möglichkeit dazu. Dafür gibt es die Erwachsenenabteilungen der Videotheken. Jeder weiß, dass man sie Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich machen darf, und Minderjährige bekommen weder die Cover, noch die Werbeaufsteller oder Poster zu sehen.
Das Indizieren bedeutet ja nicht, dass ein Film von der Bildfläche verschwindet, es regelt im Grunde nur, wie er beworben wird (nämlich gar nicht, zumindest nicht öffentlich). Man darf mit diesem Film durchaus Handel treiben. Dafür gibt es spezielle Internethändler oder Geschäfte. Erwachsene könnten die meisten indizierten Filme auch im normalen DVD-Shop bekommen. Man muss allerdings danach fragen (weil der Händler sie nicht bewerben darf). Dann öffnet er eine Schublade oder reicht einen Karton über die Theke, und als Erwachsener hat man dann freie Auswahl.
Natürlich sind die Umsätze auf diese Weise geringer als mit nicht-indizierten Filmen, weil zwar jeder eine DVD im Regal sieht, aber kaum einer auf die Idee kommt, man könne danach fragen. Aber meiner Meinung nach ist das eine Frage der Gewöhnung. Zumal man indizierte Filme manchmal auch in Regalen findet.
In den Zeitschriftenregalen der Bahnhofsbuchhandlung oder in Tankstellen kann man auch Pornos kaufen, obwohl diese indiziert sind. Die Hersteller verdecken einfach die Erwachsenencover, oder sie stellen eine Hülle mit softerem Inhalt her (meist auch als Wendecover). So sieht keiner die Erwachseneninhalte, aber man weiß, was einen erwartet.
Diese Art der Wendecover für Erwachsenentitel könnte ich mir auch gut im normalen DVD-Handel vorstellen.

3. Die Zensur von Filmen geht mir zu weit!

In Deutschland gibt es einen Index für jugendgefährdende Medien. Auf Antrag werden manche Filme auf den Index gesetzt, sie dürfen dann nicht mehr in der Familienvideothek stehen und auch nicht mehr beworben werden.
Das finde ich nicht besonders schlimm, denn diese Filme sind ja nicht weg, sondern Erwachsenen weiterhin zugänglich.
Allerdings waren diese Titel alle schon vorher deutlich als für Kinder und Jugendliche ungeeignet gekennzeichnet, sie durften sie schon vorher nicht sehen.
Der Jugendliche, der vor diesen Filmen also besonders geschützt wird, erfährt allerdings nicht, wovor man ihn schützt, denn die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) setzt zwar Filme auf den Index, setzt aber die normale Bevölkerung nicht davon in Kenntnis. Ich war mal auf der Internetseite der BPjM, um zu sehen, welche Filme meiner umfangreichen Sammlung ich besonders fern von meinem Neffen halten muss – es gibt dort keine Liste der indizierten Filme.
Als Videothekar und Händler muss man zwar wissen, was indiziert wird, aber man wird nicht automatisch informiert. Man kann sich die Informationen vierteljährig zusenden lassen, wobei Einzelhefte 13 € (inkl. Versandkosten) und das Jahresabo 40 € kosten. Man kann diese Publikationen allerdings auch in öffentliche Bibliotheken einsehen.
Die aktuellen Indizierungen erfährt man auch auf www.schnittberichte.com, allerdings gibt es im gesamten öffentlichen Netz keine Komplettliste.

Bei uns in Deutschland haben wir den Erwachsenenstatus mit 18 festgesetzt. Man setzt bei einem erwachsenen Menschen eine geistige Reife voraus, sodass er in der Lage ist, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Wer 18 Jahre oder älter ist, darf Auto fahren, wobei man von ihm erwartet, dass er mit seinem Gefährt verantwortungsvoll von A nach B fährt, statt im Suff in eine Menschenmenge zu rasen. Man erwartet von ihm, dass er diese Entscheidung aus freien Stücken, aufgrund seiner Reife trifft. Man vertraut ihm sogar die Wahl einer Regierung zu, welche über das Wohl und Übel von sehr vielen Menschen entscheidet.
Nicht alle Entscheidungen, die ein Erwachsener trifft, sind gut. Er kann sich z.B. auch entscheiden, ob er Alkohol und/oder Zigaretten konsumiert. Wenn er sich dafür entscheidet, darf er auch die Konsequenzen in Form einer Fettleber oder Raucherlunge tragen.
Warum darf er aber nicht entscheiden, welche Filme er schauen möchte?
Mit Jugendschutz hat das nichts zu tun, denn diese Filme sind von vorneherein nicht für Jugendliche bestimmt. Man enthält sie aber auch Erwachsenen vor, indem man sie verbietet und beschlagnahmt, indem man sie z.B. als gewaltverherrlichend einstuft.
Dem deutschen Bürger traut man offensichtlich nicht zu, dem schlechten Einfluss eines Films zu widerstehen. In anderen Ländern sieht man das nicht so. Österreichische oder Schweizer Bürger sind dazu offensichtlich besser in der Lage, denn obwohl es dort Filme zu sehen gibt, die bei uns als schädlich eingestuft werden, rennen dort nicht mehr Psychokiller oder Kannibalen herum, als anderswo auch. Ich wage sogar die These, dass die Schlächter des 3. Reiches ihre Taten fernab aller Einflüsse von Splatter-DVDs verübt haben (Ich weiß, die gab es damals noch nicht, aber wenn es sie da gegeben hätte, wären sie als entartet verboten worden)!
Ich weiß, dieses Argument ist geschmacklos, aber ich empfinde es auch als geschmacklos, wie man in Deutschland mit Filmen umgeht. Filme sind Kultur, und auch wenn ich zugeben muss, dass es sich beileibe nicht bei jedem Film um Kunst handelt, so will ich mir doch selber eine Meinung bilden können. Ich halte George A. Romeros Dawn of the Dead und Tobe Hoopers The Texas Chainsaw Massacre durchaus für Kunst (selbst das Museum of Modern Art erwarb eine Kopie dieser Filme), dürfte sie aber eigentlich nicht ruhigen Gewissens ansehen, zumindest in Deutschland nicht.
Und ich versichere, ich habe noch niemanden getötet oder misshandelt, ich habe noch nicht einmal Alpträume, da ich reif genug bin, Fiktion von Realität zu unterscheiden.
Wenn wir alle Gewalt aus unseren Filmen verbannen, müssten wir auch den Tatort abschaffen (pfui, da werden Menschen getötet), oder Lassie (die armen Tiere), oder Grimms Märchen (die sind echt brutal, da werden Menschen sogar gefressen). Ich glaube, die einzige Serie, die ohne Konflikte auskommt, sind die Teletubbies, selbst bei der Lindenstraße und Marienhof kriegt mal einer was auf die Nase.

Die in Deutschland ausgeübte Zensur ist nicht nur fragwürdig, sie erfolgt auch willkürlich. So wurden vor Kurzem Das Ding aus einer anderen Welt und diverse Freitag, der 13., Teil 2 nicht nur vom Index gestrichen, sondern gleichzeitig auch auf FSK 16 runtergestuft.
Das Ganze erfolgte, dessen muss man sich klar sein, aus rein wirtschaftlichen Interessen, mit Jugendschutz hat das nicht zu tun!
Das Gleiche gilt auch für das Kürzen von Filmen, weil man durch diese Selbstzensur (Selbstverstümmelung) der Indizierung oder Beschlagnahmung von Filmen, und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Einbußen, entgehen möchte.

Als Filmfan und als mündiger Bürger fordere ich:

  • Schützt unsere Jugend! Setzt alle Erwachsenentitel auf den Index!
  • Nieder mit der Zensur! Kein Kürzen oder Verbieten von Erwachsenentiteln!

© Thomas Backus

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