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Multimedia allgemein

Deutschland, ein Wintermärchen ...

Nach(t)gedanken zum Jugendschutzmedienstaatsvertrag

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen.

Seit Anfang des Jahres 2010 drohte der Jugendschutzmedienstaatsvertrag (JMStV) ab 01.01.2011 in Kraft zu treten. Buchstäblich im letzten Moment des Ratifizierungstermins gab es das Aus für diesen Vertrag, der ohne Sinn und Verstand erarbeitet wurde und sich weit weg von der Realität bewegt. Zünglein an der Waage war kurz vor Toresschluss NRW, wo die Mehrzahl der Landtagsabgeordneten diesem nicht zustimmten. Damit ist erst einmal die Kuh vom Eis, doch für wie lange? Sicherlich werkeln im Hintergrund Experten, um die Internetpräsenzen in Deutschland in das Korsett eines Rundfunkstaatsvertrages doch noch pressen zu können. Denn darin liegt der Weisheit Schluss, um den sich alles zu drehen hat. Der zum Glück nicht in Kraft tretende JMStV zeigt in vielen seiner Punkte, wie erbärmlich und dilettantisch auf höchster Ebene mit dem Medium »Internet« umgegangen wird, ein erneuter Beweis dafür, wie durch unsere Parlamentarier Geld und Zeit für ein angestrebtes Ziel geopfert werden, um Millionen von Menschen zu bevormunden, in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten für ihre Sprößlinge einzugreifen, das eigene Unvermögen inpuncto Internet zur Schau zu stellen und darauf auch noch stolz zu sein. Dieses Machwerk kommt einer Zensur gleich, nein, es ist Zensur in Reinstform.

Ich bin für Jugendschutz, doch sollten die Regularien dafür klar und deutlich formuliert sein und vor allem im Vorfeld der Ratifizierung technische Mittel zur Verfügung stehen, die auch für die Betreiber von privaten Webseiten, Blogs ... erschwinglich sind. Was für das Jugendschutzgesetz in seiner derzeitigen Form (BGBl. I S. 1595) gilt, ist ein Beweis dafür, dass es machbar ist. Warum geht man nicht dazu über, dieses auf die Belange des Internets zu erweitern? Ja, es ist ein Gesetz auf Bundesebene; und der JMStV eben halt auf Landesebene.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, als meine zwei Kinder für sich das World Wide Web entdeckt hatten. Zu dieser Zeit nutzte die Familie einen PC. Mithilfe der damaligen AOL-Kindersicherung konnte ich bestimmte Bereiche und Funktionen für meine Sprösslinge sperren; beispielsweise festlegen, welche Seiten im Internet aufgerufen werden konnten, ob Dateien heruntergeladen werden durften oder wie lange sie online bleiben konnten. Da gab es von meinem Sohn manchmal ein langes Gesicht, warum er nicht auf Seiten zugreifen konnte wie seine ältere Schwester. Mittlerweile sind beide in einem Alter, in dem sie selbst entscheiden, was sie im Netz aufrufen. Unsere beharrliche und konsequente Erziehung inpuncto Umgang mit dem Internet hat dazu beigetragen, dass beide verantwortungsbewusst sich im Netz tummeln.

Als Herausgeber des Geisterspiegels haben wir uns im Vorfeld Gedanken darüber gemacht, wie wir den JMStV umsetzen können. Um nicht durch Dritte dahingehend bezichtigt zu werden, dass wir den Rahmenbedingungen und der Umsetzung des JMStV nicht entsprechen und somit über Anwälte in Form von Abmahnungen zur Kasse gebeten werden, wäre am 31. Dezember 2010, 23.59 Uhr Schluss mit Lustig. Wir hätten – so wie andere private Anbieter auch – den Geisterspiegel abgeschaltet, bis zu dem Zeitpunkt, an welchem wir mit dem neuen Outfit des Geisterspiegels online gehen werden.
Zum Glück haben wir noch genügend Zeit, um dort die Forderungen des JMStV umzusetzen.
Womit beschäftigen wir uns? Sind es nicht informative Dinge, die unsere User – darunter sehr viele Jugendliche – nicht missen wollen? Was ist verwerflich daran, dass wir uns mit den Genre Horror, Fantasy, Science-Fiction, Krimis & Thriller, Western ... beschäftigen? Oder wollen uns die Ja-Sager zum JMStV in die Zeit der Zensur von Schund- und Trivialliteratur zurückwerfen? Sicherlich befinden sich unter diesen Ja-Sagern einige, die sich während der Buchmessen in Frankfurt und Leipzig nicht nur für schöngeistige Literatur interessieren. Gerade im 20. Jahr des größten Lesefestes Europas »Leipzig liest«, in welchem die traditionellen Schwerpunkte der Leipziger Buchmesse - die junge deutsche Literatur, die Literaturen aus Mittel- und Südosteuropa, das Hörbuch, der Bereich Kinder-Jugend-Bildung und zunehmend auch die Musik - das »Leipzig liest«-Programm 2011bestimmen, sollte meiner Meinung nach Wert darauf gelegt werden, Webseiten in Hinblick auf ihren bildungsfördernden Inhalt zu bewerten. Und solche Inhalte findet man bei uns. Von Anbeginn des Geisterspiegels kennzeichnen wir Artikel, Beiträge, Buchbesprechungen, Rezensionen ... nach § 12 des Jugendschutzgesetzes. Da wir unter anderem auch Mythen & Wirklichkeiten unter die Lupe nehmen, gehören Märchen auch dazu.
Apropos Märchen: Sind denn nicht auch Märchen und Geschichten des Frankfurter Arztes Heinrich Hoffmann, der Gebrüder Grimm oder des Wilhelm Busch jugendgefährdene Literatur? Wieso komme ich denn auf so einen Gedanken? Ganz einfach.
Nehmen wir zum Beispiel den »Struwwelpeter«, welcher zu den erfolgreichsten deutschen Kinderbüchern zählt. In diesem Buch ist von Kindern die Rede, die nicht brav sind, nicht auf ihre Eltern hören und denen deshalb allerlei grausames Unheil widerfährt:

  • Der böse Friederich quält Tiere und wird von einem großen Hund gebissen. (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz)
  • Pauline entdeckt ihre Vorliebe zu Zündhölzern und verbrennt. (Brandstiftung)
  • Drei Knaben verspotten einen Mohr, zur Strafe fallen sie in ein Tintenfass. (Ausländerhass)
  • Konrad lutscht an seinen Daumen. Diese werden ihm vom Schneider abgeschnitten. (Körperverletzung)
  • Der Suppen-Kaspar mag keine Suppe und stirbt. (Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Magersucht)
  • Der Zappel-Philipp kann nicht ruhig am Tisch sitzen. (Hyperaktivität)

Fried Stern, Frankfurter Maler, Graphiker und Schriftsteller, brachte es in seinem Buch »Der Struwwelpeter von heute. Ein Bilderbuch für die Großen« (1914) auf den Punkt:

Nur dacht’ ich, was vor siebzig Jahren
Du an den Kindern hast erfahren,
dürft’ für’s Gedeihen uns’rer Kleinen
Nicht mehr in allem gut erscheinen.“

Ein zweites Beispiel. »Rapunzel«, der jüngste Filmspaß aus den Disney Feature Animation Studios lässt derzeit die Kinokassen klingeln. Was ist das Besondere daran, dass ich gerade diesen Film auf der Grundlage des Märchens der Gebrüder Grimm erwähne? Hier die Antwort in Hinblick auf die Thematik des JMStV.

Rapunzel ward das schönste Kind unter der Sonne. Als es zwölf Jahre alt war, schloss es die Zauberin in einen Turm, der in einem Walde lag, und weder Treppe noch Türe hatte, nur ganz oben war ein kleines Fensterchen. Wenn die Zauberin hinein wollte, so stellte sie sich hin und rief: »Rapunzel, Rapunzel, laß mir dein Haar herunter.«
Rapunzel hatte lange prächtige Haare, fein wie gesponnen Gold. Wenn sie nun die Stimme der Zauberin vernahm, so band sie ihre Zöpfe los, wickelte sie oben um einen Fensterhaken, und dann fielen die Haare zwanzig Ellen tief herunter, und die Zauberin, stieg daran hinauf.

Wissenschaftlich betrachtet wächst ein menschliches Haar je nach Typ circa 0,2 bis 0,35 Millimeter am Tag. Im Falle von Rapunzel wäre dies: 20 Ellen = 9.144 Meter.
Hypothetisch betrachtet wäre Rapunzel bei dieser Haarlänge 84 Jahre alt und müsste 72 Jahre warten, bis ein Held kommt, um sie zu befreien. Welcher Prinz wäre so dumm, eine solch alte Frau zu heiraten? Wohl keiner. Doch darum geht es nicht. Vielmehr geht es um den Aspekt der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB.

Und ein drittes Beispiel: Während der Bismarckzeit urteilte der deutsche Autor und Philosoph Julius Ducoc, dass es sich bei »Max und Moritz« um eine bedenkliche Jugendlektüre handele. Selbst der Verfasser der Bildergeschichte äußerte gegenüber der damaligen Gesellschaft, dass sein Werk kein Kinderbuch sei, sondern eher verderblich auf Kinder wirke.

Solche oder ähnliche Beispiele findet man auch heute noch in den Klassikern der Kinder- und Jugendliteratur und werden von Eltern und Großeltern gern vorgelesen. Sollte man sich da nicht Gedanken darüber machen, diese in die jeweilige Altersbeschränkung einzustufen oder sogar auf den Index zu setzen. Es ist eine Ermessungsfrage, wie mit dieser Art von Literatur erzieherisch umgegangen wird und liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Erziehungsberechtigten. Und so soll es auch bleiben, ohne Einmischung in Form unausgegorener Gesetze von oben herab. Überall in der Welt ist Deutschland als Land der Dichter und Denker bekannt. Und mit nichts anderem als mit Literatur, Kunst, Musik, History ... in den unterschiedlichsten Variationen beschäftigt sich der Geisterspiegel. Im Disclaimer unserer Internetpräsenz erklären wir, dass bei uns Beiträge mit rechtswidrigem oder strafbarem Gehalt keinen Platz finden. Veröffentlichungen, die aus unserer Sicht eine Alterseinstufung bedürfen, kennzeichnen wir dementsprechend. Das ist unser Beitrag zum Jugendschutz.

Deshalb mein Appell: Parlamentarier aller Bundesländer, einigt euch! Gebt uns Webseitenbetreibern ein Regelwerk, welches konstruktiv und technisch umsetzbar ist. Lasst Deutschland nicht zu einer einsamen Insel im World Wide Web werden! Auch die Kinder und Jugendlichen, die sich bestens im Web auskennen, werden euch dankbar sein.
Und lasst die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für unsere Kinder in erster Linie bei den Erziehungsberechtigten.

Quellen:

Copyright © 2010 by Wolfgang Brandt

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